Zivilrecht
Sachenrecht
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen
Steht dem Anwartschaftsberechtigten ein Schadensersatzanspruch gegen den Veräußerer bei Beschädigung der Sache zu?
Steht dem Anwartschaftsberechtigten ein Schadensersatzanspruch gegen den Veräußerer bei Beschädigung der Sache zu?
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K erwirbt bei A am 07.03. eine Sonderanfertigung eines gebrauchten Cabrios (Wert: €20.000) zu einem Kaufpreis von €15.000 unter Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Zahlung soll es bei A verbleiben. Am 18.03. kommt es durch As Fahrlässigkeit zu einem Unfall, bei dem das Cabrio vollständig zerstört wird. Am 01.04. bezahlt K die letzte Rate.
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Einordnung des Falls
Steht dem Anwartschaftsberechtigten ein Schadensersatzanspruch gegen den Veräußerer bei Beschädigung der Sache zu?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K hat am 07.03. ein Anwartschaftsrecht an dem Cabrio erworben.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Kann K nach dem Untergang des Cabrios die Lieferung eines neuen Cabrios verlangen (§433 Abs. 1 BGB)?
Nein!
3. K kann stattdessen Schadensersatz nach §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 283 BGB verlangen.
Genau, so ist das!
4. Am 01.04. kann K zudem Schadensersatz nach § 160 Abs. 1 BGB verlangen.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.