Öffentliches Recht
Grundrechte
Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG)
Recht auf Leben: finaler Rettungsschuss
Recht auf Leben: finaler Rettungsschuss
3. Juni 2025
8 Kommentare
4,7 ★ (33.001 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der schwer bewaffnete Terrorist T verschanzt sich mit mehreren Geiseln in einem Restaurant und droht mit deren Erschießung. Verhandlungen mit T scheitern. Polizeischarfschütze P schießt und trifft T tödlich.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Recht auf Leben: finaler Rettungsschuss
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der sachliche Schutzbereich des Rechts auf Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG) ist eröffnet.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Bereits nach dem klassischen Eingriffsbegriff liegt ein Eingriff in das Recht auf Leben des T vor.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Die Ausweitung des klassischen zum modernen Eingriffsbegriff lässt die staatliche Verantwortlichkeit ausufern.
Nein!
4. Nach dem modernen Eingriffsbegriff liegt ein Eingriff in das Recht auf Leben des T vor.
Genau, so ist das!
Fundstellen
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