Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Objektive Zurechnung
Verantwortlichkeit für zurückgelassene Renovierungsabfälle, die später für eine Brandstiftung genutzt werden?
Verantwortlichkeit für zurückgelassene Renovierungsabfälle, die später für eine Brandstiftung genutzt werden?
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A vermietet Altbauwohnungen und lagert Renovierungsabfälle im Hauseingangsbereich zwischen. B läuft daran vorbei. Da er schon immer mal einen Brand legen wollte, nutzt er den Abfall als Brandlegungsmittel. Die Mieter M und N kommen bei dem Brand ums Leben.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Vermieter lagert Renovierungsabfälle im Eingangsbereich zwischen, B legt damit einen Brand.
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A ist der Tod der M und N objektiv zuzurechnen.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. A hat den Tod von M und N äquivalent kausal verursacht.
Ja, in der Tat!
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