Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Objektive Zurechnung
Verantwortlichkeit für zurückgelassene Renovierungsabfälle, die später für eine Brandstiftung genutzt werden?
Verantwortlichkeit für zurückgelassene Renovierungsabfälle, die später für eine Brandstiftung genutzt werden?
4. April 2025
16 Kommentare
4,6 ★ (61.125 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A vermietet Altbauwohnungen und lagert Renovierungsabfälle im Hauseingangsbereich zwischen. B läuft daran vorbei. Da er schon immer mal einen Brand legen wollte, nutzt er den Abfall als Brandlegungsmittel. Die Mieter M und N kommen bei dem Brand ums Leben.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Vermieter lagert Renovierungsabfälle im Eingangsbereich zwischen, B legt damit einen Brand.
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A ist der Tod der M und N objektiv zuzurechnen.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. A hat den Tod von M und N äquivalent kausal verursacht.
Ja, in der Tat!
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