Überlassung eines Autos mit defekten Bremsen (Reichweite des erlaubten Risikos)


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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A's Auto ist kaputt, deshalb bittet er den B, ihm dessen Auto für zwei Tage zu überlassen. B weiß, dass die Bremsen defekt sind, gleichwohl gibt er A den Autoschlüssel und wünscht ihm gute Fahrt. Infolge der defekten Bremsen verunfallt A tödlich.

Einordnung des Falls

Überlassung eines Autos mit defekten Bremsen (Reichweite des erlaubten Risikos)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. B hat den Unfalltod des A kausal und objektiv zurechenbar verursacht.

Ja, in der Tat!

Objektiv zurechenbar ist ein Erfolg, wenn der Täter (1) eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen und (2) sich genau diese Gefahr im Erfolg realisiert hat. Erleidet jemand mit einem funktionstüchtigen Auto einen tödlichen Unfall, realisiert sich im Tod das allgemeine Lebensrisiko und keine rechtlich missbilligte Gefahr.Hier wusste B aber von den defekten Bremsen (überlegenes Sachwissen). Er hat durch Übergabe des Autos an A die Grenze des erlaubten Risikos überschritten und eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen, die sich im konkreten Tod realisiert hat.

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Edward Hopper

Edward Hopper

27.6.2022, 15:40:34

Wäre hier ein Unterlassen (nicht aufklären) oder Handeln der Strafvorwurf?

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

29.6.2022, 15:34:46

Hallo besserwisser, hier liegt der Schwerpunkt des vorwerfbaren Verhaltens in der fehlenden Aufklärung und insoweit auf einem Unterlassen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team


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