Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Objektive Zurechnung

Überlassung eines Autos mit defekten Bremsen (Reichweite des erlaubten Risikos)

Überlassung eines Autos mit defekten Bremsen (Reichweite des erlaubten Risikos)

23. November 2024

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

A's Auto ist kaputt, deshalb bittet er den B, ihm dessen Auto für zwei Tage zu überlassen. B weiß, dass die Bremsen defekt sind, gleichwohl gibt er A den Autoschlüssel und wünscht ihm gute Fahrt. Infolge der defekten Bremsen verunfallt A tödlich.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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Einordnung des Falls

Überlassung eines Autos mit defekten Bremsen (Reichweite des erlaubten Risikos)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. B hat den Unfalltod des A kausal und objektiv zurechenbar verursacht.

Ja, in der Tat!

Objektiv zurechenbar ist ein Erfolg, wenn der Täter (1) eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen und (2) sich genau diese Gefahr im Erfolg realisiert hat. Erleidet jemand mit einem funktionstüchtigen Auto einen tödlichen Unfall, realisiert sich im Tod das allgemeine Lebensrisiko und keine rechtlich missbilligte Gefahr.Hier wusste B aber von den defekten Bremsen (überlegenes Sachwissen). Er hat durch Übergabe des Autos an A die Grenze des erlaubten Risikos überschritten und eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen, die sich im konkreten Tod realisiert hat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Edward Hopper

Edward Hopper

27.6.2022, 15:40:34

Wäre hier ein Unterlassen (nicht aufklären) oder Handeln der Strafvorwurf?

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

29.6.2022, 15:34:46

Hallo besserwisser, hier liegt der Schwerpunkt des vorwerfbaren Verhaltens in der fehlenden Aufklärung und insoweit auf einem Unterlassen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

LS2024

LS2024

19.10.2024, 11:36:57

Müsste man hier nicht noch den Ausschluss des Risikozusammhangs aufgrund freiverantwortlicher Selbstgefährdung diskutieren und ablehnen?

LELEE

Leo Lee

20.10.2024, 08:20:00

Hallo LS2024, vielen Dank für die sehr gute und wichtige Frage! In der Tat könnte man sich hier die Frage nach einer freien Gefährdung stellen. Beachte allerdings, dass eine wirklich "freie" Selbstgefährdung nur dann möglich ist, wenn das Opfer auch über die möglichen Folgen hiervon weiß. Wenn er die nötige Übersicht nicht hat, etwa mangels Sachwissens, dann ist diese Entscheidung auch nicht frei, weshalb die Zurechnung bejaht werden kann. Hierzu kann ich i.Ü. die Lektüre vom BeckOK-StGB, Eschelbach § 222 Rn. 29 sehr empfehlen :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo


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