Öffentliches Recht > Verwaltungsprozess-Recht
Fristende bei Zustellung per Übergabeeinschreiben fällt auf Sonntag
Der am 06.01. zur Post gegebene Widerspruchsbescheid wurde B am 10.01. (Montag) per Übergabeeinschreiben zugestellt. B schafft es nicht, seine Klage bis zum 08.02. (Freitag) einzureichen, und reicht sie deshalb erst am 11.02. (Montag) ein. Ist die Klage verfristet?
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Als Verwaltungsakt bekannt gemachte Rechtsverordnung als Gegenstand der Anfechtungsklage?
Die Gemeinde G will eine Wasserschutzanordnung, welche grundsätzlich eine Rechtsverordnung ist, für den Dorfsee erlassen. Diese wird jedoch nicht wie üblich verkündet, sondern als Einzelbekanntmachung dem Grundstückseigentümer A gegenüber erlassen. A erhebt dagegen Anfechtungsklage.
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Vorverfahren, Widerspruch (§§ 68ff. VwGO): Frist zum Erheben eines Widerspruchs - Erhebung bei der Widerspruchsbehörde
A wird am 01.08. ein belastender Verwaltungsakt des Ordnungsamts bekannt gegeben. Gegen diesen erhebt A bei der zuständigen Widerspruchsbehörde am 01.09. Widerspruch. Diese meint, nur die Ausgangsbehörde sei zuständig, und weist den Widerspruch als unzulässig ab. A erhebt am 02.09. Widerspruch beim Ordnungsamt.
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Klageeinreichung um 23:59 Uhr – Klagefrist (§ 74 Abs. 1 S. 1 VwVfG)
X hat einen belastenden Widerspruchsbescheid erhalten. Der Bescheid vom 15.05. (Montag) wird ihm am 18.05. (Donnerstag) zugestellt. X erhebt am 18.06. Klage, indem er die Klageschrift um 23:59 Uhr in den Briefkasten des Gerichtes wirft, welcher erst am nächsten Tag geleert wird.
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Drittanfechtung einer Baugenehmigung - Schwerpunkt: Verwaltungsakt
Bauherr B liebt Star Wars und plant auf seinem Grundstück ein Wohnhaus im Todesstern-Stil. Dafür erhält er von der Behörde eine Baugenehmigung. Nachbar N hält das Vorhaben für obskur und möchte dagegen vorgehen. Der Verwaltungsrechtsweg ist eröffnet.
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Schutznormtheorie: Klagebefugnis bei Immissionsschutzrecht
Der träumende Regierungsrat T erteilt dem gerissenen G eine Genehmigung für Errichtung und Betrieb einer Fabrik (BImSchG) in einem Wohngebiet. Nachbar A ist empört. Er fürchtet, sein Haus würde durch die von der nahen Fabrik ausgehenden Immissionen unbewohnbar.
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Anfechtung eines Verwaltungsakts - Schwerpunktklagebefugnis, Adressatentheorie
Gastwirt A ist Inhaber der Kneipe "Faulpelz". Seine Gaststättenkonzession wird wegen Unzuverlässigkeit widerrufen (§§ 15 Abs. 2, 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GastG), jedoch von der unzuständigen Behörde. A ist das egal - er will auf Weltreise gehen. Sein Freund B aber ist empört und klagt.
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Klagebefugnis von juristischen Personen bei höchstpersönlichen Rechten
Die L-GmbH veranstaltet kostenpflichtige Workshops zum Erwerb illegaler Drogen in der Gemeinde G. Als G das mitbekommt, verbietet sie der L-GmbH diese Workshops. L fürchtet die Pleite und sieht ihr Grundrecht auf Leben verletzt. Sie klagt. Der Verwaltungsrechtsweg ist eröffnet.
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Keine Klagebefugnis bei fehlender Betroffenheit in eigenen Rechten
Oma O, die in Konstanz lebt, mag keine Hochhäuser. Als sie hört, dass im fernen Berlin ein neues Hochhaus genehmigt wurde, klagt sie dagegen. Der Verwaltungsrechtsweg ist eröffnet.
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Klagebefugnis der GbR
Die X-GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) betreibt einen Nachtclub ohne die dafür erforderliche Genehmigung. Die zuständige Behörde erlässt gegenüber der X-GbR eine Stilllegungsverfügung (§ 15 Abs. 2 GewO). Die X-GbR klagt dagegen. Der Verwaltungsrechtsweg ist eröffnet.
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Klagebefugnis von Personengesellschaften
Die B-KG (Kommanditgesellschaft) betreibt zulässigerweise in der Gemeinde G einen Freizeitpark. Aufgrund vermehrter Unfälle verbietet die zuständige Behörde der B-KG den weiteren Betrieb des Freizeitparks. Dagegen erhebt die B-KG Klage. Sie sieht ihr Grundrecht auf Berufsausübung verletzt. Der Verwaltungsrechtsweg ist eröffnet.
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Verwaltungsakt § 35 S. 1 VwVfG: Abgrenzung: Verwaltungsakt - Realakt
A und B sind Nachbarn. A hat im Garten einen Komposthaufen angelegt, der stinkt. B erfragt bei der Behörde, ob dies rechtens sei. Ein Sachbearbeiter erkundet die Lage und erstellt dazu einen Aktenvermerk. A ist erbost und verlangt Beseitigung des Aktenvermerks. Statthafte Klageart?
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Drittanfechtung einer Baugenehmigung - Schwerpunkt: Klagebefugnis, Ausschluss der Popularklage, EIGENE subjektiv-öffentliche Rechte
Winkeladvokat W aus Wolfsburg hat seinen Lebenssinn in der Bürokratie gefunden. Mit Entsetzen stellt er fest, dass A in Aachen eine Baugenehmigung für ein Haus bekommen hat, das den Mindestabstand zum Nachbarhaus nicht einhält. W klagt dagegen. Der Verwaltungsrechtsweg ist eröffnet.
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Klagebefugnis von juristischen Personen
Die A-GmbH hat ein Grundstück erworben und darauf mit Baugenehmigung einen Plattenbau errichtet. Bei Überprüfung des Baus werden statische Mängel festgestellt. Die zuständige Behörde ordnet den Abbruch des Baus an. Die A-GmbH erhebt Klage. Der Verwaltungsrechtsweg ist eröffnet.
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Anfechtung einer Atommülltransportgenehmigung als Anwohner - Normexterne Wirkung der Grundrechte
Der Transport von Atommüll bedarf der Genehmigung (§ 4 AtomG). A wohnt 20 Meter von der Bahnstrecke entfernt, auf der Atommüll in ein Zwischenlager gebracht werden soll. Er fürchtet um seine Gesundheit und klagt gegen die Transportgenehmigung. Der Verwaltungsrechtsweg ist eröffnet.
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Drittanfechtung einer Baugenehmigung - Schwerpunkt: Klagebefugnis, Möglichkeits- & Schutznormtheorie
Bauherr B plant auf seinem Grundstück einen Wohnblock zu errichten und erhält dafür eine Baugenehmigung. Die Anwohner erhalten eine Ausfertigung der Genehmigung. Nachbar N fühlt sich durch das Vorhaben gestört und möchte dagegen vorgehen. Der Verwaltungsrechtsweg ist eröffnet.
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Anfechtung eines Verwaltungsakts - Nachbar vs. Kinderheim - Geschütztes Recht in der Klagebefugnis
N wohnt in einer Wohnsiedlung. Zehn Straßen weiter möchte Gemeinde G ein Kinderheim errichten und hat dafür eine Baugenehmigung. N hasst Kinder und möchte nicht in ihrer Nähe wohnen. Er will das Kinderheim per Klage verhindern. Der Verwaltungsrechtsweg ist eröffnet.
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Vorverfahren Widerspruch (§§ 68 ff. VwGO): Standardfall - Widerspruchsverfahren als Voraussetzung der Anfechtungsklage
Bauherr B erhält eine Baugenehmigung für ein Haus in Mainz. Auf Protest des Nachbarn N wird die Baugenehmigung des B widerrufen. B ist wütend und will sofort Klage erheben, um seine Baugenehmigung wiederzuerlangen. Der Verwaltungsrechtsweg ist eröffnet.