Öffentliches Recht > VwGO
Anfechtung eines behördlichen Verbots
Lawra (L) braucht nach dem Studium eine Pause von Jura und eröffnet eine Kneipe. Wegen „anhaltender Lärmbelästigung“ erlässt die Behörde B gegenüber L die Anordnung, dass L die Kneipe schließen muss. L will sich das nicht gefallen lassen.
Öffentliches Recht > VwGO
Bestimmung der statthaften Klageart (Einführungsfall)
Lawra (L) sitzt nach ihrem Jurastudium auf einem Berg „BAföG-Schulden“. Die zuständige Behörde B fordert L schließlich auf, die gewährte Förderung i.H.v. €19.000 zurückzuzahlen. L weiß, dass sie nur €10.000 zurückzahlen muss. B weigert sich, die Rückforderung zu „korrigieren“.
Öffentliches Recht > VwGO
Wiederholung: Auswirkung der Rechtswidrigkeit des Hauptverwaltungsakts auf Begründetheit der isolierten Anfechtung der Nebenbestimmung (BVerwG, Beschl. v. 12.10.2022, Az. 4 C 4.20)
Zwischen dem 4. und dem 8. Senat des BVerwG bestand Uneinigkeit darüber, welche Anforderungen an die Begründetheit der isolierten Anfechtung einer Nebenbestimmung zu stellen sind.
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Isolierte Anfechtung unbegründet, weil keine materielle Teilbarkeit
A möchte eine alte Scheune in eine Disco umbauen und stellt den hierzu erforderlichen Antrag auf Erlass einer Baugenehmigung. Behörde B erlässt die Genehmigung mit dem Zusatz, dass A innerhalb von 4 Wochen den erforderlichen Schallschutz am Gebäude errichtet. A hält den Zeitraum für zu kurz.
Öffentliches Recht > Examensrelevante Rechtsprechung ÖR
Isolierte Anfechtung von Nebenbestimmungen (BVerwG, Beschl. v. 29.03.2022 – 4 C 4.20)
A beantragt eine Baugenehmigung für eine mobile Gastankstelle. Behörde B erteilt die Genehmigung mit einer Befristung von zwei Jahren. Als A gerichtlich gegen die Befristung vorgeht, stellt sich heraus, dass die Genehmigung auch mit Befristung rechtswidrig ist.
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Ausnahmen der isolierten Anfechtungsklage
A beantragt eine Sondernutzungserlaubnis für den Bürgersteig vor seinem Haus an einer Fernstraße, um dort Kuchen für einen guten Zweck zu verkaufen. Die zuständige Behörde erteilt ihm die Erlaubnis für einen Zeitraum von einer Woche. A möchte seinen Kuchen länger anbieten.
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Abgrenzung Inhaltsbestimmung / Nebenbestimmung; isolierte Anfechtung
R möchte neben ihrem Wohnhaus einen Pferdestall errichten. Sie beantragt eine Baugenehmigung für einen Stall. Die zuständige Behörde genehmigt den Bau des Stalls unter der Maßgabe, dass zuvor alle Nachbarn der R dem Bau zustimmen. R will gegen das Zustimmungserfordernis vorgehen.
Öffentliches Recht > VwGO
Abgrenzung zur VK bei Rechtsschutz gegen Nebenbestimmungen: Standardfall
R möchte neben seinem Wohnhaus einen Pferdestall errichten. Er beantragt eine Baugenehmigung für einen Stall mit Flachdach. Die zuständige Behörde genehmigt den Bau eines Stalls unter der Maßgabe, dass ein Satteldach statt des Flachdachs gebaut wird.
Öffentliches Recht > VwGO
Standardfall der isolierten Anfechtungsklage
Sportsfreundin S beantragt eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Fitnessstudios. Die zuständige Behörde erteilt die Genehmigung unter der Maßgabe, dass S zwanzig Stellplätze für Fahrzeuge vor dem Studio baut. S lehnt die Fortbewegung mit dem Auto aus Fitnessgründen ab.
Öffentliches Recht > VwGO
Isolierte Anfechtung unbegründet, weil NB rechtmäßig
L hat die libanesische Staatsangehörigkeit. Von der zuständigen Ausländerbehörde B bekommt L eine Duldung mit folgendem Zusatz erteilt: „Erlischt bei Besitz eines zur Ausreise bzw. Rückführung berechtigenden Dokuments“. L meint, die Nebenbestimmung sei zu unbestimmt.
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AK begründet, weil VA materiell rechtswidrig (obwohl Voraussetzungen der EGL erfüllt)
Landwirtin L betreibt einen Hof in Niedersachsen. Ls Kühe brechen täglich wegen eines kaputten Zauns von der Weide aus und gefährden den Straßenverkehr. Behörde B ordnet formell rechtmäßig an, dass L die Kühe nicht mehr halten darf. L hält das für maßlos übertrieben.
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Grundfall: Isolierte Anfechtung begründet, weil NB rechtswidrig
A ist Träger einer Waldorfschule, welche als Ersatzschule genehmigt ist. A beantragt eine Genehmigung für die Erweiterung der Schule um die Klassen 7 bis 9. Behörde B erlässt die Genehmigung mit dem formell rechtmäßigen Zusatz, dass diese widerrufen werden kann, wenn kombinierte Klassen aus verschiedenen Jahrgangsstufen gebildet werden.
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§ 113 Abs. 1 S. 1 VwGO: AK begründet, weil VA materiell rechtswidrig
A demonstriert in Berlin für die Umsetzung eines Volksentscheids. Sie schwenkt eine Fahne, die weder Menschen gefährdet noch den Verkehr blockiert. Polizist P spricht gegenüber A formell rechtmäßig die Sicherstellung der Fahne nach der einschlägigen polizeirechtlichen (landesrechtlichen) Rechtsgrundlage aus. A erhebt Anfechtungsklage.
Öffentliches Recht > VwGO
Grundfall: AK unbegründet, weil VA rechtmäßig
Reichsbürger R erkennt die deutsche Rechtsordnung nicht an. Er begeht Ordnungswidrigkeiten und verweigert die Bezahlung der Bußgelder. Die zuständige Behörde widerruft deswegen formell rechtmäßig Rs Waffenbesitzkarte mit der Begründung, R besäße nicht die erforderliche Zuverlässigkeit. Rs Anfechtungsklage ist zulässig.
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AK begründet, weil Ermächtigungsgrundlage fehlt
A wird ein formell rechtmäßiger Verwaltungsakt der Baubehörde B zugestellt, in dem sie aufgefordert wird, die Fassade ihres Hauses grün anzustreichen, weil das die Lieblingsfarbe der Bürgermeisterin ist. Eine gesetzliche Grundlage dafür gibt es nicht. A ficht den Verwaltungsakt an. Das Gericht hält die Klage für zulässig.
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§ 113 Abs. 1 S. 1 VwGO: AK unbegründet, weil heilbarer Formfehler
Baubehörde B erlässt nach vorheriger Anhörung gegenüber A schriftlich einen materiell rechtmäßigen Baustopp, weil sie ohne Baugenehmigung ein Wohnhaus errichtet. Der Bescheid enthält keine Begründung. A ficht den Verwaltungsakt an. Das Gericht hält die Klage für zulässig und setzt einen Termin zur mündlichen Verhandlung an.
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Vollständigkeit einer Rechtsmittelbelehrung für Klageerhebung in elektronischer Form
L erhält einen Widerspruchsbescheid mit Belehrung über die Möglichkeit der Klageerhebung „schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle“. L meint, die Belehrung sei unrichtig, weil die E-Mail-Adresse des Gerichts fehlt.
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Wiedereinsetzung bei Fristversäumnis wegen ungewöhnlich langen Postlaufs
A klagt gegen einen abgelehnten Asylantrag. Die Klagefrist endet am 01.06. Der Prozessbevollmächtigte P gibt die Klageschrift am 30.05. zur Post, sie geht aber erst am 06.06. beim VG ein. Das VG hält die Klage für verfristet. A begehrt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
Öffentliches Recht > VwGO
Fristende bei Zustellung per Übergabeeinschreiben fällt auf Sonntag
Der am 06.01. zur Post gegebene Widerspruchsbescheid wurde B am 10.01. (Montag) per Übergabeeinschreiben zugestellt. B schafft es nicht, seine Klage bis zum 08.02. (Freitag) einzureichen, und reicht sie deshalb erst am 11.02. (Montag) ein. Ist die Klage verfristet?
Öffentliches Recht > VwGO
Zustellung per Übergabeeinschreiben erfolgt später als nach vier Tagen (§ 4 Abs. 2 S. 2 VwZG)
Die Widerspruchsbehörde gibt einen den A belastenden Widerspruchsbescheid am 01.03. per Übergabe-Einschreiben zur Post. Die Post streikt. Der Widerspruchsbescheid wird A erst am 10.03. zugestellt. A reicht am Montag, den 10.04. Klage ein. Ist die Klage verfristet?
Öffentliches Recht > VwGO
Entbehrlichkeit des Vorverfahrens: VA enthält erstmals eine Beschwer (§ 68 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 VwGO)
Bauherrin A erhält eine Baugenehmigung. Nachbar B erhebt dagegen Widerspruch bei der Baugenehmigungsbehörde. Diese hilft dem Widerspruch nicht ab. Die Widerspruchsbehörde hingegen hilft dem Widerspruch des B ab und hebt die Baugenehmigung auf. A klagt dagegen.
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Klagefrist (§ 74 VwGO): Verwirkung des Rechtsbehelfs
A wird eine Gaststättenerlaubnis erteilt (§ 2 GastG). Nachbar N wird davon nicht in Kenntnis gesetzt. Als A drei Monate später eröffnet, ist N zwar gestört, aber unternimmt nichts. Zwei Jahre später legt er Widerspruch ein. Es ergeht ein Widerspruchsbescheid, der den Widerspruch des N als unzulässig zurückweist, weil N zu lange gewartet habe. N will klagen.
Öffentliches Recht > VwGO
Klagefrist (§ 74 VwGO): Fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung - Jahresfrist
W wird aufgefordert, seine Gaststätte zu schließen. Seinem Widerspruch hilft die Widerspruchsbehörde nicht ab. Sie stellt ihm den Widerspruchsbescheid zu. In der Rechtsbehelfsbelehrung ist angegeben, W könne gegen diesen Bescheid „innerhalb von vier Wochen schriftlich Klage erheben“. W reicht drei Monate später Klage ein.
Öffentliches Recht > VwGO
Klagefrist (§ 74 VwGO): Fristwahrung trotz Klageerhebung bei unzuständigem Gericht
Behörde X nimmt die Gewerbeerlaubnis der E zurück. Erzürnt erhebt E innerhalb eines Monats Klage vor dem Verwaltungsgericht B. Dies wollte E auch. Zuständig wäre aber Verwaltungsgericht A gewesen. Ist die Klage zulässig?
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DauerVA
Die Gewerbeaufsichtsbehörde erteilt G eine Gewerbeuntersagung aufgrund von Unzuverlässigkeit (§ 35 Abs. 1 S. 1 GewO). Als G klagen will, kommt es zu einer Explosion, die den Betrieb des G zerstört. Die Behörde meint, die Untersagung sei jetzt nur noch „Schall und Rauch“.
Öffentliches Recht > VwGO
VA bereits erledigt 2
Da die Hühner des B von der Vogelgrippe befallen sind, ordnet die zuständige Behörde nach dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) die Tötung der Bestände an. Bevor B Widerspruch erheben kann, versterben die Hühner. Die Behörde meint, dass „danach doch kein Hahn mehr kräht“.
Öffentliches Recht > VwGO
VA bereits erledigt
A hängt an seinem schrottreifen Auto. Da er es immer noch fährt, verbietet ihm die zuständige Behörde das Fahren mit dem Auto. A ist empört und möchte klagen. Am nächsten Tag fällt das Auto auseinander und ist unwiderruflich zerstört.
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Klagegegner § 78 VwGO: Passive Prozessführungsbefugnis in Bezug auf § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO
Unternehmer K beantragt eine Genehmigung nach § 4 BImSchG für eine in der Gemeinde G zu errichtende Fabrik. Statt beim zuständigen Landratsamt reicht er den Antrag bei der Gemeindeverwaltung von G ein. Nachdem sein Antrag von G Monate nicht beschieden worden war, klagt er gegen G auf Erlass der Genehmigung. Ist G der richtige Klagegegner?
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Verwaltungsakt: Anfechtungsklage bei öffentlich-rechtlichem Vertrag (keine hoheitliche Maßnahme)
Ordnungsbehörde B vereinbart mit A vertraglich, dass dieser die Schneeentsorgung auf der öffentlichen Zufahrtsstraße zu seiner Villa übernimmt. Als es im darauffolgenden Jahr heftig schneit, will A den Schnee nicht entfernen. Er erhebt Anfechtungsklage.
Öffentliches Recht > VwGO
Rechtsverordnung als Verwaltungsakt bekannt gemacht – statthafter Rechtsbehelf
Die Gemeinde G will eine Wasserschutzanordnung, welche grundsätzlich eine Rechtsverordnung ist, für den Dorfsee erlassen. Diese wird jedoch nicht wie üblich verkündet, sondern als Einzelbekanntmachung dem Grundstückseigentümer A gegenüber erlassen. A erhebt dagegen Anfechtungsklage.
Öffentliches Recht > VwGO
Ablehnung des Wiederaufgreifens des Verfahrens - Anfechtungsklage oder Verpflichtungsklage?
B wird per Bescheid verpflichtet, einen rechtswidrigen Anbau zu beseitigen. B unternimmt nichts, der Bescheid wird bestandskräftig. Später fordert B die Behörde auf, den Fall wegen neuer Sachlage zu überprüfen. Die Behörde lehnt dies unter Verweis auf den ursprünglichen Bescheid ab.
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Anfechtung einer "wiederholenden Verfügung" mit Rechtsbehelfsbelehrung
C wird per Bescheid zur Beseitigung einer Antenne verpflichtet. C unternimmt nichts, der Bescheid wird bestandskräftig. C bittet die Behörde, den Sachverhalt erneut zu prüfen. Die Behörde verweist in ihrem Antwortschreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung auf den ursprünglichen Bescheid.
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Vorverfahren, Widerspruch (§§ 68ff. VwGO): Frist zum Erheben eines Widerspruchs - Erhebung bei der Widerspruchsbehörde
A wird am 01.08. ein belastender Verwaltungsakt des Ordnungsamts bekannt gegeben. Gegen diesen erhebt A bei der zuständigen Widerspruchsbehörde am 01.09. Widerspruch. Diese meint, nur die Ausgangsbehörde sei zuständig, und weist den Widerspruch als unzulässig ab. A erhebt am 02.09. Widerspruch beim Ordnungsamt.
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Klageeinreichung um 23:59 Uhr – Klagefrist (§ 74 Abs. 1 S. 1 VwVfG)
X hat einen belastenden Widerspruchsbescheid erhalten. Der Bescheid vom 15.05. (Montag) wird ihm am 18.05. (Donnerstag) zugestellt. X erhebt am 18.06. Klage, indem er die Klageschrift um 23:59 Uhr in den Briefkasten des Gerichtes wirft, welcher erst am nächsten Tag geleert wird.
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Verwaltungsakt § 35 S. 1 VwVfG: Abgrenzung: Regelung - reiner Hinweis
B betreibt eine Bäckerei. Dort hat er Tische aufgestellt, an denen Kunden ihre Waren und Getränke verzehren können. Die zuständige Behörde erklärt B schriftlich, dass Gaststätten nach § 2 Abs. 1 GastG eine Genehmigung benötigen.
Öffentliches Recht > VwGO
Anfechtung eines "Zweitbescheids"
X wird per Bescheid verpflichtet, seinen Schwarzbau abzureißen. X unternimmt nichts, der Bescheid wird bestandskräftig. Danach bittet X die Behörde, den Sachverhalt erneut zu prüfen. Diese prüft und schickt X ein Schreiben mit demselben Wortlaut wie der ursprüngliche Bescheid.
Öffentliches Recht > VwGO
Anfechtung einer "wiederholenden Verfügung"
A wird per Bescheid verpflichtet, einen Schwarzbau abzureißen. A unternimmt nichts, der Bescheid wird bestandskräftig. Danach bittet A die Behörde, den Sachverhalt erneut zu prüfen. Die Behörde verweist in ihrem Antwortschreiben auf den ursprünglichen Bescheid. Dagegen klagt A.
Öffentliches Recht > VwGO
Verwaltungsakt § 35 S. 1, 2 VwVfG: Abgrenzung Norm - Allgemeinverfügung
Die Gemeinde G hat ein Taubenproblem. Kurzerhand verbietet sie das Füttern von Tauben im öffentlichen Stadtpark. Rentner R, der das Taubenfüttern liebt, will gegen das Verbot vorgehen. Ist die Anfechtungsklage statthaft?
Öffentliches Recht > VwGO
Drittanfechtung einer Baugenehmigung - Schwerpunkt: Verwaltungsakt
Bauherr B liebt Star Wars und plant auf seinem Grundstück ein Wohnhaus im Todesstern-Stil. Dafür erhält er von der Behörde eine Baugenehmigung. Nachbar N hält das Vorhaben für obskur und möchte dagegen vorgehen. Der Verwaltungsrechtsweg ist eröffnet.
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Vorverfahren Widerspruch (§§ 68ff. VwGO): Frist zur Erhebung des Widerspruchs - Standardfall
S bietet ihr Sonnenstudio vorschriftswidrig auch Minderjährigen an. Da S wiederholt aufgefallen ist, untersagt die Behörde B am 01.03. den Betrieb (§ 35 Abs. 1 S. 1 GewO). S will sich wehren und erhebt am 02.04. Widerspruch. Widerspruchsbehörde W weist diesen als unzulässig zurück.
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Anfechtung eines Verwaltungsakts - Schwerpunktklagebefugnis, Adressatentheorie
Gastwirt A ist Inhaber der Kneipe "Faulpelz". Seine Gaststättenkonzession wird wegen Unzuverlässigkeit widerrufen (§§ 15 Abs. 2, 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GastG), jedoch von der unzuständigen Behörde. A ist das egal - er will auf Weltreise gehen. Sein Freund B aber ist empört und klagt.
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Fehlende Klagebefugnis von juristischen Personen bei höchstpersönlichen Rechten
Die L-GmbH veranstaltet kostenpflichtige Workshops zum Erwerb illegaler Drogen in der Gemeinde G. Als G das mitbekommt, verbietet sie der L-GmbH diese Workshops. L fürchtet die Pleite und sieht ihr Grundrecht auf Leben verletzt. Sie klagt. Der Verwaltungsrechtsweg ist eröffnet.
Öffentliches Recht > VwGO
Klagebefugnis der GbR
Die X-GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) betreibt einen Nachtclub ohne die dafür erforderliche Genehmigung. Die zuständige Behörde erlässt gegenüber der X-GbR eine Stilllegungsverfügung (§ 15 Abs. 2 GewO). Die X-GbR klagt dagegen. Der Verwaltungsrechtsweg ist eröffnet.
Öffentliches Recht > VwGO
Klagebefugnis von Personengesellschaften
Die B-KG (Kommanditgesellschaft) betreibt zulässigerweise in der Gemeinde G einen Freizeitpark. Aufgrund vermehrter Unfälle verbietet die zuständige Behörde der B-KG den weiteren Betrieb des Freizeitparks. Dagegen erhebt die B-KG Klage. Sie sieht ihr Grundrecht auf Berufsausübung verletzt. Der Verwaltungsrechtsweg ist eröffnet.
Öffentliches Recht > VwGO
Verwaltungsakt § 35 S. 1 VwVfG: Abgrenzung: Verwaltungsakt - Realakt
A und B sind Nachbarn. A hat im Garten einen Komposthaufen angelegt, der stinkt. B erfragt bei der Behörde, ob dies rechtens sei. Ein Sachbearbeiter erkundet die Lage und erstellt dazu einen Aktenvermerk. A ist erbost und verlangt Beseitigung des Aktenvermerks. Statthafte Klageart?
Öffentliches Recht > VwGO
Klagebefugnis von juristischen Personen
Die A-GmbH hat ein Grundstück erworben und darauf mit Baugenehmigung einen Plattenbau errichtet. Bei Überprüfung des Baus werden statische Mängel festgestellt. Die zuständige Behörde ordnet den Abbruch des Baus an. Die A-GmbH erhebt Klage. Der Verwaltungsrechtsweg ist eröffnet.
Öffentliches Recht > VwGO
Anfechtung gegen Rücknahme/ Widerruf eines Verwaltungsakts (§§ 48, 49 VwVfG)
Bauherr B plant auf seinem Grundstück ein 5-stöckiges Wohnhaus. Er hat bereits eine Baugenehmigung. Später entscheidet die Gemeinde G, die Baugenehmigung aufzuheben (§ 48 VwVfG), weil diese gegen Nachbarschutzbestimmungen verstoße. B ist verärgert. Er will seine Baugenehmigung haben.
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Vorgehen gegen einen Versagungsbescheid
E hat ein Haus in der Innenstadt geerbt und will darin eine Kneipe aufmachen. Er beantragt eine Gaststättenkonzession. Die zuständige Behörde B ist der Auffassung, dass der Bau nicht den Vorschriften für eine Gaststätte entspricht, und erlässt einen Bescheid, dass die Konzession nicht erteilt werden könne (Versagungsbescheid). E will dagegen vorgehen.