Öffentliches Recht
VwGO
Anfechtungsklage
Vorverfahren Widerspruch (§§ 68 ff. VwGO): Standardfall - Widerspruchsverfahren als Voraussetzung der Anfechtungsklage
Vorverfahren Widerspruch (§§ 68 ff. VwGO): Standardfall - Widerspruchsverfahren als Voraussetzung der Anfechtungsklage
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Bauherr B erhält eine Baugenehmigung für ein Haus in Mainz. Auf Protest des Nachbarn N wird die Baugenehmigung des B widerrufen. B ist wütend und will sofort Klage erheben, um seine Baugenehmigung wiederzuerlangen. Der Verwaltungsrechtsweg ist eröffnet.
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Einordnung des Falls
Vorverfahren Widerspruch (§§ 68 ff. VwGO): Standardfall - Widerspruchsverfahren als Voraussetzung der Anfechtungsklage
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B kann geltend machen, durch den Widerrufsbescheid in einem seiner subjektiv-öffentlichen Rechte verletzt zu sein. Er ist klagebefugt.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Erhebt B Klage und legt nicht ebenfalls fristgemäß Widerspruch gegen den Widerrufsbescheid ein, ist die Klage unzulässig.
Ja, in der Tat!
3. Muss B den Widerrufsbescheid in einem Vorverfahren noch einmal überprüfen lassen (§ 68 Abs. 1 S. 2 VwGO)?
Ja!
4. B begehrt die Aufhebung des Widerrufsbescheids. Die Anfechtungsklage ist statthaft.
Genau, so ist das!
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