Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Abgabe und Zugang von Willenserklärungen
Testament (Abgabe nicht empfangsbedürftiger Willenserklärung)
Testament (Abgabe nicht empfangsbedürftiger Willenserklärung)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der alleinstehende Bademeister B schreibt sein Testament. Darin vermacht er sein Vermögen der netten P, die den Kiosk im Schwimmbad betreibt.
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Einordnung des Falls
Testament (Abgabe nicht empfangsbedürftiger Willenserklärung)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Testament ist wirksam geworden, als B es vollständig verfasst und unterzeichnet hat.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
jurajohanna
11.1.2023, 15:01:55
Muss das nicht erst notariell unterzeichnet werden?
Pascal
22.1.2023, 22:55:41
Nein, die Form für das Testament ergibt sich aus § 2247 BGB, vgl. § 2231 Nr. 2 BGB
Strand Spaziergang
13.5.2023, 14:03:18
Das habe ich auch gedacht. Aber notariell beurkundeen ist bestimmt zusätzlich gut, wegen der Beweisfunktion.
Blotgrim
18.3.2024, 16:32:32
Auch, sie dient aber insbesondere für Leute die kein eigenes Testament verfassen können entweder weil sie zu jung/ alt sind oder weil sie aus anderen Gründen nicht in der Lage sind ein Testament zu verfassen