Grundfall
19. Juli 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der griechische Staatsbürger G zieht aus Griechenland nach Barcelona, um dort als angestellter Kellner in einer Tapas-Bar zu arbeiten. Mit Blick auf den Kündigungsschutz wird er aufgrund seiner Staatsangehörigkeit allerdings schlechter gestellt als seine spanischen Kollegen.
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