Öffentliches Recht

Europarecht

Arbeitnehmerfreizügigkeit, Art. 45 AEUV

Arbeitnehmerfreizügigkeit, Art. 45 AEUV („Steen")

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Arbeitnehmerfreizügigkeit, Art. 45 AEUV („Steen")

5. April 2026

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Die Irin I hatte nach ihrer Ausbildung bei der Deutschen Post die Wahl zwischen einer Beschäftigung als Angestellte oder Beamte. Sie entschied sich aufgrund höherer Nettobezüge für ein Angestelltenverhältnis. Der deutsche D hat diese Wahl nicht und fühlt sich diskriminiert.

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