Öffentliches Recht

Europarecht

Arbeitnehmerfreizügigkeit, Art. 45 AEUV

Arbeitnehmerfreizügigkeit, Art. 45 AEUV („Steen")

Arbeitnehmerfreizügigkeit, Art. 45 AEUV („Steen")

19. August 2025

13 Kommentare

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Die Irin I hatte nach ihrer Ausbildung bei der Deutschen Post die Wahl zwischen einer Beschäftigung als Angestellte oder Beamte. Sie entschied sich aufgrund höherer Nettobezüge für ein Angestelltenverhältnis. Der deutsche D hat diese Wahl nicht und fühlt sich diskriminiert.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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