Zivilrechtliche Nebengebiete
Erbrecht
Gewillkürte Erbfolge
Erbvertrag - Bindungswirkung/ Ausnahmeregelungen (Fall 3)
Erbvertrag - Bindungswirkung/ Ausnahmeregelungen (Fall 3)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der tödlich verunglückte E hatte seinen Sohn S durch Erbvertrag als Vorerben eingesetzt. Mit späterem Testament ordnete er aufgrund der anhaltenden Überschuldung des S die Testamentsvollstreckung an. Später schrieb er wiederum ein neues Testament, indem er S als Vollerberben zu ½ einsetzte und das vorige Testament widerrief.
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Einordnung des Falls
Erbvertrag - Bindungswirkung/ Ausnahmeregelungen (Fall 3)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die spätere Anordnung der Testamentsvollstreckung stellt eine Beeinträchtigung des Bedachten S im Sinne des § 2289 Abs. 1 S. 1 BGB dar.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Anordnung der Testamentsvollstreckung war aufgrund des Erbvertrags unwirksam.
Nein!
3. Die Einsetzung des S als Vollerbe ist aufgrund des Erbvertrags unwirksam.
Genau, so ist das!
4. Kann S durch formlose Zustimmung doch Vollerbe zu ½ werden?
Nein, das trifft nicht zu!
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