Zivilrechtliche Nebengebiete
Erbrecht
Gewillkürte Erbfolge
Erbvertrag - Beseitigung der Bindungswirkung/ Rücktritt
Erbvertrag - Beseitigung der Bindungswirkung/ Rücktritt
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der schwerkranke E bestimmt in einem Erbvertrag mit seiner Tochter T seinen Neffen N als alleinigen Erben. Im Gegenzug hat sich N zur Pflege des E verpflichtet, kommt dieser jedoch nicht nach. E möchte die Erbeinsetzung des N daher rückgängig machen. Einer Aufhebung stimmt die T jedoch nicht zu.
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Einordnung des Falls
Erbvertrag - Beseitigung der Bindungswirkung/ Rücktritt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. E ist aufgrund einer schweren Verfehlung des N gemäß § 2294 BGB zum Rücktritt berechtigt.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. E ist nach § 2295 BGB zum Rücktritt berechtigt, da N seiner Pflicht zur Pflege des E nicht nachkommt.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Eine Rücktrittserklärung müsste notariell beurkundet werden und dem Bedachten zugehen.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Johannes Nebe
26.8.2023, 10:16:24
Zu Frage 1, Maßstab: § 2333 Abs. 1 Nr. 4 BGB verlangt nicht, dass der Betreffende "wegen eines Verbrechens" zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe (ohne Bewährung) verurteilt wurde. Die Verurteilung kann also auch auf einem Vergehen beruhen.
Diaa
16.10.2023, 12:54:00
Was kann der E sonst machen?
Diaa
16.10.2023, 12:58:44
Mal stellt ihr in der Antwort auf T und mal auf N. Dann steht dem E von Anfang an bei der ersten Frage kein
Rücktrittsrechtzu, weil T Vertragspartner und nicht N ist, wie es in der 2ten Aufgabe auch erklärt wird.