Zivilrechtliche Nebengebiete
Erbrecht
Gewillkürte Erbfolge
Erbvertrag - Beseitigung der Bindungswirkung/ Aufhebung (Fall)
Erbvertrag - Beseitigung der Bindungswirkung/ Aufhebung (Fall)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der schwerkranke E bestimmt in einem Erbvertrag mit seiner Tochter T seinen Neffen N als alleinigen Erben. Im Gegenzug für diese Erbeinsetzung verpflichtet sich N rechtsgeschäftlich zur Pflege des E. Dieser Verpflichtung kommt N jedoch nicht nach, sodass E die Erbeinsetzung des N rückgängig machen möchte.
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Einordnung des Falls
Erbvertrag - Beseitigung der Bindungswirkung/ Aufhebung (Fall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist für den Aufhebungsvertrag die Zustimmung des N erforderlich?
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Kann der Aufhebungsvertrag in einfacher Schriftform geschlossen werden?
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Klima-Kleber
23.6.2023, 11:21:16
§ 2290 Abs. 4 BGB statt Abs. 3 müsste es heißen!
Nora Mommsen
26.6.2023, 11:56:40
Hallo Klima-Kleber, ich bin nicht sicher, ob ich deine Anmerkung richtig verstehe. Der § 2290 BGB hat keinen Absatz 4. Liegt ein Tippfehler vor? Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
CitiesOfJudah
4.8.2023, 14:05:16
@[Klima-Kleber](119317) arbeitest du mit einem alten Gesetz? Seit dem 01.01.2023 gibt es keinen Absatz 4 mehr und der Verweis auf die für den Erbvertrag geltende Form steht jetzt in Absatz 3 :)
Klima-Kleber
4.8.2023, 15:11:58
ups! Danke für den Hinweis!
Quarklo
12.7.2024, 02:42:58
Hier könnte noch die Möglichkeit des Rücktritts nach § 2295 diskutiert werden. Dabei könnte auf das Problem eingegangen werden, dass der Pflegevertrag keinen gegenseitigen Vertrag nach § 323 darstellt