Öffentliches Recht
Völkerrecht
Umweltvölkerrecht
Schädigungsverbot: Verbot erheblicher grenzüberschreitender Umweltbelastungen I
Schädigungsverbot: Verbot erheblicher grenzüberschreitender Umweltbelastungen I
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Schweinchenstaat S führt Abwässer in den Grenzfluss zu Nachbarstaat N ab. Die Wiederaufbereitung ist S zu aufwändig. Der Fluss ist Grundwasserquelle von Ns Bevölkerung; diese beklagt teils schwere Gesundheitsbeeinträchtigungen. Auch am grenznahen Mangrovenwald zeigen sich bereits Schäden.
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Einordnung des Falls
Schädigungsverbot: Verbot erheblicher grenzüberschreitender Umweltbelastungen I
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Kann S in Ausübung seiner Gebietshoheit die Abwässer auf seiner Seite des Grenzflusses beliebig abführen?
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Stellen die teils schweren Gesundheitsbeeinträchtigungen unter Ns Bevölkerung infolge der Verunreinigung durch S eine Umweltschädigung dar?
Genau, so ist das!
3. Stellen die irreversiblen Schäden am Mangrovenwald eine Umweltschädigung dar?
Ja, in der Tat!
4. Haben die Schädigungen infolge der Abwasserverunreinigung durch S grenzüberschreitenden Charakter?
Ja!
5. Verbietet das Schädigungsverbot jede grenzüberschreitende Umweltbelastung?
Nein, das ist nicht der Fall!
6. Sind S's grenzüberschreitende Umweltschädigungen völkerrechtswidrig?
Ja, in der Tat!
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