Schädigungsverbot II: Kein Nachbarstaat
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Schweinchenstaat S entsorgt giftige Abwässer in seinen Flüssen, die Wiederaufbereitung ist S zu aufwändig. Durch die Giftstoffe werden auch Mangrovenwälder des flussabwärts gelegenen Staates F in Mitleidenschaft gezogen. S meint, mangels Nachbarschaft zu F sei das egal.
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Einordnung des Falls
Schädigungsverbot II: Kein Nachbarstaat
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das völkerrechtliche Schädigungsverbot bezweckt einen schonenden Ausgleich zwischen territorialer Integrität und territorialer Souveränität mehrerer Staaten.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Schädigungsverbot gilt nur zwischen Nachbarstaaten.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. S verletzt gegenüber F das Verbot erheblicher grenzüberschreitender Umweltschädigungen.
Ja, in der Tat!
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