Schädigungsverbot IV: Trail Smelter
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Aus einer privaten Zink- und Bleischmelze in Kanada entweichen täglich Unmengen an Schwefeldioxid. Diese gelangen als Niederschlag ins benachbarte Gebiet der USA und verursachen dort an der Landwirtschaft erhebliche Schäden. Die USA verlangen Einstellung.
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Einordnung des Falls
Schädigungsverbot IV: Trail Smelter
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 8 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ein Anspruch der USA scheidet aus, weil der Schmelzbetrieb eine rein innerstaatliche Angelegenheit Kanadas ist.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ein Anspruch auf Einstellung des Schmelzbetriebs setzt die zurechenbare Verletzung einer völkerrechtlichen Primärnorm voraus.
Ja, in der Tat!
3. Die Schmelze wird von einem privaten Akteur betreiben. Sein Verhalten ist Kanada zurechenbar.
Nein!
4. Eine Haftung Kanadas könnte jedoch aus der Verletzung eigener Pflichten folgen.
Genau, so ist das!
5. Das Schädigungsverbot - also das Verbot, die Umwelt eines anderen Staates erheblich zu schädigen, - ist völkergewohnheitsrechtlich anerkannt.
Ja, in der Tat!
6. Aus dem Schädigungsverbot ergibt sich ein Verhinderungsgebot.
Ja!
7. Kanada hat das aus dem Schädigungsverbot abgeleitete Verhinderungsgebot verletzt.
Genau, so ist das!
8. Die Emissionen der Schmelze können auf ein unschädliches Maß reduziert werden. Haben die USA einen Anspruch auf komplette Einstellung des Schmelzbetriebs?
Nein, das trifft nicht zu!
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