Implizite Gewaltandrohung? I
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
In Sichtweite zu chinesischen Kriegsschiffen absolvieren zwei US-Flugzeugträger im Südchinesischen Meer Militärmanöver. Damit wolle man ein Zeichen der Entschlossenheit setzen, das internationale Recht der freien Schiff- und Luftfahrt durchzusetzen. Die US-Regierung weist chinesische Gebietsansprüche im Südchinesischen Meer als völkerrechtswidrig zurück.
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Einordnung des Falls
Implizite Gewaltandrohung? I
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Gewaltverbot nach Art. 2 Nr. 4 UN-Charta ächtet auch die Androhung von Gewalt.
Jurastudium und Referendariat.
2. Eine Gewaltandrohung im Sinne des Art. 2 Nr. 4 UN-Charta muss durch ausdrückliche Erklärung erfolgen.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Die US-Militärmanöver stellen eine Gewaltandrohung im Sinne des Art. 2 Nr. 4 UN-Charta dar.
Nein, das trifft nicht zu!
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