Leere Androhung von Gewalt
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Länder P und D streiten um Gasreserven. P droht D: Sollte D nicht binnen zwei Wochen auf seine Ansprüche verzichten, werde P es dem Erdboden gleich machen. International ist gemeinhin bekannt, dass P's Armee in einem desolaten Zustand und zu Großmanövern nicht in der Lage ist.
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Einordnung des Falls
Leere Androhung von Gewalt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Gewaltverbot nach Art. 2 Nr. 4 UN-Charta ächtet auch die Androhung von Gewalt.
Jurastudium und Referendariat.
2. Eine Gewaltandrohung verstößt gegen Art. 2 Nr. 4 UN-Charta unabhängig davon, ob diese realisierbar ist.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Das Ultimatum von P an D stellt eine Androhung im Sinne von Art. 2 Nr. 4 UN-Charta dar.
Nein, das trifft nicht zu!
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