Einstiegsfall Zubehör
19. Mai 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

E ist Eigentümer eines Hausgrundstücks. Im Haus ist eine Einbauküche eingebaut. Auf dem Grundstück lastet eine Hypothek zugunsten des G. Nun veräußert E die Einbauküche.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Einstiegsfall Zubehör
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Haus ist wesentlicher Bestandteil des Grundstücks.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Einbauküche ist nach § 94 Abs. 2 BGB wesentlicher Bestandteil des Hauses.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Die Einbauküche ist nach § 93 BGB wesentlicher Bestandteil des Hauses.
Nein!
4. Die Einbauküche ist Zubehör (§ 97 BGB) des Hauses.
Genau, so ist das!
5. Die Küche gehört zum Haftungsverband der Hypothek.
Ja, in der Tat!
6. E durfte die Küche aufgrund der bestehenden Hypothek nicht veräußern.
Nein!
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