Zivilrecht

Sachenrecht

Grundpfandrechte

Einstiegsfall Enthaftung 2

Einstiegsfall Enthaftung 2

4. April 2025

11 Kommentare

4,8(9.136 mal geöffnet in Jurafuchs)

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Unternehmer U ist Hypothekenschuldner, G Hypothekengläubiger. Zum Haftungsverband der Hypothek gehört eine Fertigungsmaschine. U übereignet die Maschine im Wege der Sicherungsübereignung an B. Anschließend erfolgt die Beschlagnahme.

Diesen Fall lösen 70,2 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Einordnung des Falls

Einstiegsfall Enthaftung 2

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die Enthaftung aus dem Haftungsverband der Hypothek nach § 1121 Abs. 1 BGB setzt alternativ die Veräußerung oder Entfernung des Gegenstands vom belasteten Grundstück voraus.

Nein!

Die Enthaftung von Gegenständen, die sich im potentiellen Haftungsverband der Hypothek befinden (§ 1120 BGB) setzt nach § 1121 Abs. 1 BGB kumulativ voraus: Die Veräußerung und Entfernung des Gegenstands vom Grundstück.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Die Sicherungsübereignung erfolgt nach §§ 929 S. 1, 930 BGB.

Genau, so ist das!

Die Sicherungsübereignung nach §§ 929 S. 1, 930 BGB setzt voraus: (1) Einigung, (2) Übergabesurrogat nach § 930 (Sicherungsabrede als Besitzmittlungsverhältnis), (3) Hinreichende Bestimmtheit des Sicherungsguts, (4) Einigsein, (5) Verfügungsberechtigung. Bei der Sicherungsübereignung bleibt der Veräußerer im Besitz der Sache, weshalb eine Übereignung nur nach § 929 S. 1 BGB, der gerade den Besitzverlust des Veräußerers voraussetzt, nicht in Betracht kommt. Gem. § 930 BGB erlangt hier B jedoch aufgrund der zwischen ihr und U bestehenden Sicherungsabrede mittelbaren Besitz an der Fertigungsmaschine, was eine Übereignung nach §§ 929 S. 1 930 BGB ermöglicht.

3. Die Fertigungsmaschine gehört aufgrund der Sicherungsübereignung nicht mehr zum Haftungsverband der Hypothek.

Nein, das trifft nicht zu!

Die Enthaftung nach § 1121 Abs. 1 BGB setzt die Entfernung des Gegenstands vom Grundstück und dessen Veräußerung voraus. Die Entfernung des Gegenstands muss auf dauernde Lösung vom Grundstück gerichtet sein. Wesen der Sicherungsübereignung ist aber gerade, dass der Veräußerer im Besitz der Sache bleibt. Die Entfernung vom Grundstück ist daher nicht erfolgt.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

G0d0fMischief

G0d0fMischief

14.1.2025, 11:31:18

Könnte der Sicherungseigentümer sich gegen die Vollstreckung im Wege der

Drittwiderspruch

sklage wehren oder muss er die Vollstreckung dulden. Lastenfrei nach

§ 936 BGB

konnte er ja nicht erwerben, da § 1121 BGB insoweit spezieller ist oder?

HANDE

HanDerenoglu

30.1.2025, 16:43:50

Kann hier jemand vom Team antworten

HANDE

HanDerenoglu

30.1.2025, 16:43:59

Jurafuchs bitte antworten

Wesensgleiches Minus

Wesensgleiches Minus

12.2.2025, 11:15:58

Ich würde mich ebenfalls über eine Rückmeldung freuen 😊

Dogu

Dogu

3.3.2025, 18:38:56

Der Sicherungseigentümer hat ja nie unbelastetes Eigentum erworben. Ich sehe keinen Grund, warum sich der Eigentümer gegen eine Verwertung eines ordnungsgemäß in Haftung genommenen Gegenstands wehren können sollte. Ansonsten könnte sich ja auch der Eigentümer einer verpfändeten beweglichen Sache gegen die Verwertung unter Berufung auf sein Eigentum wehren. Das würde ja die Realsicherheiten ad absurdum führen.


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen