Einstiegsfall Enthaftung 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
S ist Hypothekenschuldner, G Hypothekengläubiger. Zum Haftungsverband der Hypothek gehört ein LKW. S möchte den LKW der Haftung entziehen. S fährt daher den LKW vom Grundstück und gibt ihn als Leihe an L. Anschließend erfolgt die Beschlagnahme.
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Einordnung des Falls
Einstiegsfall Enthaftung 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Beschlagnahme erfolgt durch Anordnung der Zwangsversteigerung/Zwangsverwaltung.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Da die Haftung potentiell ist, kann auch eine Enthaftung erfolgen.
Genau, so ist das!
3. Der LKW ist durch Enthaftung aus dem Haftungsverband wieder ausgeschieden.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Dolusdave
25.8.2021, 09:55:34
Wieso spricht man in diesem Zusammenhang nicht Paragraph 1122 (
Enthaftungohne Veräußerung) an und kommt dann zum Ergebnis, dass eine
Enthaftungnicht vorliegt, da die Entfernung nur zu einem vorübergehenden Zweck erfolgte?
Lukas_Mengestu
20.1.2022, 14:50:50
Hallo Dolusdave, natürlich könnte man auch noch § 1
122 BGBansprechen. Die Norm regelt indes einen gänzlich anderen Fall, nämlich die Trennung infolge einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung. Daran fehlt es, wenn die Trennung allein im Hinblick auf die Bestellung oder Realisierung der Hypothek vorgenommen wird (vgl. Kern, in: BeckOGK, 1.11.2021, § 1122 RdNr. 6). Das Ver
leihen des LKW stellt insofern keine ordnungsgemäße Bewirtschaftung dar. Bereits an diesem Merkmal scheitert somit die
Enthaftungnach § 1
122 BGB. Kurz ansprechen und ablehnen, kannst Du dies in einer Klausur natürlich. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Rubinho
10.8.2023, 08:56:38
Warum ist denn der LKW in diesem Fall
Zubehör? Ich habe verstanden, dass dies ggf der Fall sein könnte, wenn auf dem GrdSt eine Spedition o.ä. inkl Parkplatz betrieben werden würde. Dazu macht der SV aber keine Angaben.
Blotgrim
18.4.2024, 10:37:05
Bei einer Spedition ist ein Lkw meiner Kenntnis gerade kein
Zubehör, sondern die Hauptsache des Betriebes. Anders wäre es wenn man eine Fabrik hat, die Produkte herstellt und die LKWs die Ware lediglich anliefern und abtransportieren.So verstehe ich zumindest Wellenhofer § 26 Rn.23 38. Auflage