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Selbstverteidigungslage: "bewaffneter Angriff" (Cyberangriff)
Selbstverteidigungslage: "bewaffneter Angriff" (Cyberangriff)
17. August 2025
2 Kommentare
4,9 ★ (2.975 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Das Verteidigungsministerium des Landes K verfügt über eine Cyberwar-Abteilung. Dort beschäftigte Hacker manipulieren den Parlamentsserver des Landes X und blockieren damit Abstimmungen über den Verteidigungsetat. Zeitgleich gelingt der Gruppe das Abschalten des Luftabwehrsystems von X.
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