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Regelungsgegenstand des Baurechts
Sachverhalt
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Grundfall: Beschränkung der Baufreiheit
B hat ein Grundstück erworben und möchte ein Haus darauf errichten. Da sie handwerklich sehr geschult ist, kauft sie sich die Baumaterialien und fängt an zu bauen. Nachbarin N hat ihr Jurastudium zwar im zweiten Semester abgebrochen, hat aber Zweifel, ob B einfach so bauen darf.
Grundfall: Baugenehmigung bzgl. "Bauen"
Schnösel S (Jurastudent, 6. Semester) hat von Papi zum bestandenen Grundstudium ein Seegrundstück geschenkt bekommen. S will jetzt bauen. Was, ist ihm eigentlich egal. Er beantragt bei der zuständigen Behörde eine „Genehmigung zum Bauen".