Grundlagen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts: 13 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 13 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Grundlagen des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Fall zum Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung - Jurafuchs
Inhalt der Baugenehmigung 3: Bauplanungsrecht
R möchte eine Lagerhalle errichten und beantragt eine Baugenehmigung. Das genehmigungspflichtige Vorhaben ist bauplanungsrechtlich zulässig, es fehlen aber gesetzlich vorgeschriebene Rettungswege. Die Behörde erteilt R die Baugenehmigung mit der Auflage, Rettungswege einzurichten.
Inhalt der Baugenehmigung 1: Bauordnungsrecht
Architekt P, beeinflusst von antiker Baukunst, möchte für ein Museum ein architektonisches Juwel errichten. Er beantragt eine Baugenehmigung. Beim Blick auf die Bauunterlagen erkennt die Genehmigungsbehörde offenkundige Mängel an Standsicherheit und Brandschutz des geplanten Gebäudes.
Inhalt der Baugenehmigung
Abwandlung 5: ortsfeste Werbeanlage
Geschäftemacherin G hat einen windigen Werbeauftrag erhalten. Dafür stellt sie an einer viel befahrenen Landstraße in Bayern ein riesiges ortsfestes Werbeschild auf. Die ortsansässige O meint, das ginge doch nicht mit rechten Dingen zu.
Abwandlung 4: bauliche Anlage, da dauerhaft ortsfest genutzt
Faulpelz F hatte nie die Energie aufgebracht, sich um ein Haus auf seinem Grundstück zu kümmern. Ihm kommt die geniale Idee, dass er auch einen Wohnwagen dort aufstellen und einfach dauerhaft darin wohnen kann. Nachbarin N findet das so nicht in Ordnung.
Abwandlung 3: genehmigungspflichtiges Vorhaben
Schnösel S (Jurastudent, 6. Semester) will nun auf dem Seegrundstück, das er von Papi zum bestandenen Grundstudium geschenkt bekommen hat, ein Hochhaus errichten. Eine Baugenehmigung will er nicht beantragen, "das habe er nicht nötig". S's Ex-Freundin J hat da ihre Zweifel.
Abwandlung 2: Genehmigungsfreies Vorhaben
Fahrradfan F möchte auf seinem Grundstück in der Innenstadt neben seinem freistehenden Haus eine kleine Fahrradgarage (4 qm) für sein Fahrrad errichten. F's Nachbar, passionierter Autofan und Fahrradhasser, will das verhindern. Er meint, F bräuchte für die Garage eine Baugenehmigung.
Abwandlung 1: kein Bauvorhaben
Abwandlung 1: Baugenehmigung bzgl. konkretes Bauvorhaben.
Grundfall: Baugenehmigung bzgl. "Bauen"
Grundfall: Beschränkung der Baufreiheit
B hat ein Grundstück erworben und möchte ein Haus darauf errichten. Da sie handwerklich sehr geschult ist, kauft sie sich die Baumaterialien und fängt an zu bauen. Nachbarin N hat ihr Jurastudium zwar im zweiten Semester abgebrochen, hat aber Zweifel, ob B einfach so bauen darf.
Regelungsgegenstand des Baurechts
B plant auf seinem Grundstück ein 5-stöckiges Wohnhaus. Nachbar N ist empört: Das Gebäude halte den nötigen Abstand und Brandschutzvorgaben nicht ein, befinde sich nicht mehr im Geltungsbereich des Bebauungsplans, verändere den Charakter des Wohngebiets und raube ihm die Sicht.
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