Zivilrecht
Sachenrecht
Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
Nutzungsersatz bei unentgeltlichem Besitz, § 988 BGB
Nutzungsersatz bei unentgeltlichem Besitz, § 988 BGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
D stiehlt Es Basilikum-Pflanze aus der Küche. Anschließend schenkt D die Pflanze ihrem gutgläubigen Bruder B. B verwendet das Basilikum mehrfach beim Kochen.
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Einordnung des Falls
Nutzungsersatz bei unentgeltlichem Besitz, § 988 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Als B den Basilikum verwendete, bestand eine Vindikationslage zwischen E und B.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. E hat gegen B einen Anspruch auf Nutzungsersatz aus §§ 987 Abs. 1, 990 Abs. 1 BGB.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Sofern der Besitzer gutgläubig ist, scheiden Nutzungsersatzansprüche nach dem EBV immer aus.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Hat E gegen B einen Anspruch auf Nutzungsersatz aus § 988 BGB?
Ja!
5. § 988 BGB enthält eine Rechtsfolgenverweisung auf das Bereicherungsrecht.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Barbara Salesch
6.1.2023, 20:54:45
Ist das unstreitig eine Rechtsfolgenverweisung? Möglicherweise irre ich mich, aber ich meine, dass unser zu Mindermeinungen neigender Prof. hierin eine Rechtsgrundverweisung sieht.
Nora Mommsen
10.1.2023, 13:23:34
Hallo Barbara Salesch, es gilt - 3 Juristen 5 Meinungen, von daher überrascht es mich nicht, dass du einen Professor hast, der vertritt es handele sich um eine Rechtsgrundverweisung. In der Literatur habe ich dazu quasi nichts gefunden, es ist im Allgemeinen eine sehr herrschende Meinung, dass es sich hierbei um eine Rechtsfolgenverweisung handelt. Leider können wir - auch um das Lernen effektiv und sinnvoll für euch zu gestalten nicht jede Mindermeinung aufnehmen. Die gibt es leider zu fast jedem Prüfungspunkt. Du fährst auf jeden Fall sicher der herrschenden Meinung und damit in der Regel auch der Lösungsskizze der Prüfungsämter zu folgen, wobei mit entsprechend guten Argumenten natürlich auch anderes vertretbar ist. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Amelie
13.5.2023, 18:35:26
Könnte sich der Bruder denn hier auf §
818 IIIberufen? Ich verstehe noch nicht wann die Bereicherung aufhört… Wenn es hier auf die Nutzungen ankommt (also die Blätter) liegt ein Ende der Bereicherung schon vor, wenn diese gegessen werden? Das fühlt sich nicht richtig an…
Carl Wagner
14.5.2023, 09:56:19
Vielen Dank für deine Frage Amelie! Grundsätzlich kann man über
§ 818 III BGBhier nachdenken, weil das Basilikum nicht mehr da ist. Entscheidend ist in solchen Fällen zu fragen, ob Aufwendungen erspart wurden. Hier hat B Aufwendungen erspart, selber Basilikum zu kaufen. Da es sich auch nicht um
Luxusaufwendungenhandelt, kann sich B nicht auf
Entreicherungberufen. Die Falllösung spricht den Gedanken nur allgemein/grundsätzlich an, so dass man das bei anderen Fällen auf dem Schirm hat. Siehe zu ersparten Aufwendungen bei
§ 818 III BGBin MüKoBGB/Schwab, 8. Aufl. 2020, BGB § 818 Rn. 190. Viele Grüße - Carl für das Jurafuchs-Team
as.mzkw
6.11.2024, 14:09:58
Naja, ich persönlich kaufe mir nie Basilikum selbst, da er mir zu teuer ist. Wenn ich nun welchen geschenkt bekomme, ich damit koche, ihn also verbrauche, bin ich doch sehr wohl
entreichert, da es sich bezogen auf mich um eine
Luxusaufwendunghandeln würde?
Merida
6.7.2023, 08:52:45
Ich SV steht dass B gutgläubig war. In der Lösung ist er plötzlich einseitig bösgläubig. Habe ich etwas übersehen oder ist das ein Fehler?
Nora Mommsen
7.7.2023, 10:35:40
Hallo Merida, auch nach der Lösung ist er gutgläubig. Wenn du den Verweis des § 935 BGB meinst, dann bezieht er sich auf das
Abhandenkommen. Daher scheidet ein gutgläubiger Erwerb aus. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Lorenz
2.9.2023, 11:05:01
Vielleicht könnte der SV deutlich machen, dass B nicht
entreichertist, bzw. das Basilikum kein „Luxusgewürz“ war. Ich zumindest lege Basilikum auf Nudeln, wenn es da ist. Und wenn nicht, dann eben nicht…
Diaa
8.10.2023, 18:41:59
Paulah
8.10.2023, 22:39:10
Es wird nicht § 987 (Nutzungen des verklagten Besitzers) geprüft, sondern §§ 987, 990 (Nutzungen des bösgläubigen Besitzers)