Zivilrecht
Sachenrecht
Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
(P) Nutzungsersatz bei unentgeltlichem Besitz, § 988 BGB - rechtsgrundloser Erwerb - Dreipersonenverhältnis
(P) Nutzungsersatz bei unentgeltlichem Besitz, § 988 BGB - rechtsgrundloser Erwerb - Dreipersonenverhältnis
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der unerkannt geisteskranke G verkauft sein Lastenrad an V, der von der Krankheit nichts weiß. V verkauft das Lastenrad anschließend an den gutgläubigen K, wobei der Kaufvertrag nichtig ist. K vermietet das Fahrrad für einige Tage an M. G verlangt von K Herausgabe und Nutzungsersatz.
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Einordnung des Falls
(P) Nutzungsersatz bei unentgeltlichem Besitz, § 988 BGB - rechtsgrundloser Erwerb - Dreipersonenverhältnis
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 7 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. G hat gegen K einen Anspruch auf Nutzungsersatz, wenn die Voraussetzungen des § 988 BGB vorliegen.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es bestand eine Vindikationslage zwischen G und K.
Genau, so ist das!
3. Hat K Nutzungen gezogen?
Ja, in der Tat!
4. Es ist umstritten, nach welchen Vorschriften sich ein Nutzungsersatzanspruch des Eigentümers bei rechtsgrundlosem Besitzerwerb richtet.
Ja!
5. Nach der Rechtsprechung kann G von K Nutzungsersatz verlangen.
Genau, so ist das!
6. Nach der hL kann G von K Nutzungsersatz verlangen.
Nein, das trifft nicht zu!
7. Hat K das Lastenfahrrad unentgeltlich erworben?
Nein!
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