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Nutzungsersatz beim rechtsgrundlosen Erwerb im Zweipersonenverhältnis (§ 988 BGB)
Sachverhalt
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Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Nutzungsersatz bei unentgeltlichem Besitz im Dreipersonenverhältnis (§ 988 BGB)
V kauft ein Lastenrad von G, nicht wissend, dass G geschäftsunfähig ist. Anschließend verkauft V das Lastenrad an den gutgläubigen K, wobei der Kaufvertrag nichtig ist. K vermietet das Fahrrad für einige Tage an M. G verlangt von K Herausgabe und Nutzungsersatz.
Verwendungsersatzanspruch des gutgläubigen Besitzers – notwendige Verwendungen (§ 994 BGB)
K kauft von V gutgläubig ein Mountainbike, nicht wissend, dass V infolge einer psychischen Erkrankung keinen freien Willen bilden kann. Nach einigen Tagen bricht eine der Speichen, die K reparieren lässt. Kurz darauf fordert der gesetzliche Vertreter der V das Fahrrad heraus.