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Klassischer Eingriff durch Judikative bei Geldstrafe für Äußerung
Sachverhalt
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Eingriff durch faktische hoheitliche Maßnahmen – moderner Eingriffsbegriff (Art. 2 Abs. 1 GG)
Stadt S betreibt eine Kläranlage in unmittelbarer Nähe zum Grundstück von Nachbar N. N kann wegen der erheblichen Lärm- und Geruchsimmissionen seinen Garten nur mit eingeschränktem Genuss nutzen. N fragt sich, ob S durch den Betrieb der Kläranlage in seine Grundrechte eingreift.
Bagatelleingriffe – kein klassischer Eingriff durch Exekutive
Polizistin P macht ihren üblichen Streifengang über den Münchner Marienplatz. Tourist T fühlt sich von dieser - wie er meint - „permanenten Polizeiüberwachung“ belästigt und findet, in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht werde eingegriffen.