Klassischer Eingriff: Judikative
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Das Amtsgericht (AG) Augsburg verurteilt Jurastudentin J wegen einer reißerischen Äußerung über Politiker P zu einer Geldstrafe. Im Rahmen der Entscheidungsfindung berücksichtigt das AG die Meinungsfreiheit der J nicht.
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Einordnung des Falls
Klassischer Eingriff: Judikative
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Grundrechtseingriffe der rechtssprechenden Gewalt erfolgen durch Urteil oder Beschluss. Dabei kann das Gericht auch die Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts verkennen.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Vorliegend stellt das Urteil des AG Augsburg einen klassischen Eingriff in die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG) der J dar.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Kolja
13.6.2022, 09:11:45
Unter „Final“ versteht man ja einen zielgerichteten Eingriff. Ist das vorliegend der Fall? Das Urteil ist ja nicht darauf zielgerichtet, die Pressefreiheit zu beschränken sondern soll eigentlich „nur“ eine Geldstrafe verhängen🤔
Nora Mommsen
13.6.2022, 14:49:09
Hallo Kolja, die Finalität bezieht sich auf das Handeln. Das heißt ein
klassischer Eingriffliegt vor, wenn das Handeln zielgerichtet ist und die Auswirkung nicht nur eine unbeabsichtigte Nebenfolge darstellt. Der Eingriff in die Rechte der J durch das Urteil war vom Gericht beabsichtigt, auch wenn sie nicht wissentlich die Meinungsfreiheit verletzt haben. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team