Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Allgemeine Regeln für Handelsgeschäfte (§§ 343-372 HGB)
Das Handelsgeschäft (§ 343 Abs. 1 HGB), Betriebszugehörigkeit, § 344 Abs. 1 HGB
Das Handelsgeschäft (§ 343 Abs. 1 HGB), Betriebszugehörigkeit, § 344 Abs. 1 HGB
15. August 2025
4 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K ist im Handelsregister eingetragener Inhaber eines Einrichtungsgeschäfts. Seine Tätigkeit besteht ungefähr zur Hälfte aus Hausbesuchen bei Kunden, um sie vor Ort zu beraten. Hierfür erwirbt er beim Autohändler einen Jahreswagen für €35.000. K nutzt das Auto auch uneingeschränkt privat.
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