Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Allgemeine Regeln für Handelsgeschäfte (§§ 343-372 HGB)
Das Handelsgeschäft (§ 343 Abs. 1 HGB), Betriebszugehörigkeit, § 344 Abs. 2 HGB
Das Handelsgeschäft (§ 343 Abs. 1 HGB), Betriebszugehörigkeit, § 344 Abs. 2 HGB
19. Juli 2025
18 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Kaufmann K schließt mit der Bank B schriftlich einen Darlehensvertrag, um seinen Traum von einem Eigenheim zu verwirklichen. Zur Bestätigung der Auszahlung und als Anerkenntnis seiner Rückzahlungsverpflichtung unterschreibt K einen Darlehensschuldschein mit seiner Firma. Seine Ehefrau E unterzeichnet den Schuldschein ebenfalls.
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