Strafrecht

BT 8: Ausssagedelikte

Meineid, § 154 StGB

Vereidigung eines Eidesunmündigen

Vereidigung eines Eidesunmündigen

27. August 2025

15 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Der sehr groß gewachsene T, der zudem eine sehr dunkle Stimme hat, wird als Zeuge geladen und gibt an 18 Jahre alt zu sein. Tatsächlich ist T jedoch erst 14 Jahre alt. Schließlich wird T nach seiner falschen Aussage vereidigt.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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