Vermögensnachteil 5 - Schutz des rechtswidrigen Besitzes

5. November 2024

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

O verabredet mit zwei Freunden von ihm einen Raub, wobei jeder einen Teil der Beute erhalten soll. Nachdem O sich seinen Teil der Beute genommen hat, nötigen ihn seine beiden Freunde durch die Androhung von Schlägen zur Rückgabe seines Anteils.

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Einordnung des Falls

Vermögensnachteil 5 - Schutz des rechtswidrigen Besitzes

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Es liegt ein Vermögensschaden bei O vor (§ 253 StGB).

Genau, so ist das!

Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn das Vermögen einer Person durch die Nötigung gemindert wird Nach dem BGH sind auch rechtswidrig erlangte Vermögensgegenstände vom strafrechtlichen Vermögensbegriff erfasst. Anderenfalls würden rechtsfreie Räume in Gangstermilieus entstehen. Der Besitz an Gütern ist ein Vermögensvorteil, da diese gegen Entgelt veräußert werden können. Rein wirtschaftlich betrachtet stellt dies einen Vermögenswert dar. Zudem schützen §§ 859 ff. BGB jeglichen Besitz. Auch den unberechtigten und rechtswidrig erlangten.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Juraddicted

Juraddicted

15.10.2024, 20:07:01

Dh, auch wenn das ursprüngliche Tatopfer "die Situation umdreht" und den ursprünglichen Täter "bedroht" iSv 253 liegt ein Vermögensschaden vor? Vielen Dank :)

HannahML

HannahML

22.10.2024, 13:04:13

Ich verstehe nicht ganz wo hier der Unterschied zum Fall davor liegt? Ist es weil der O seinen Anteil schon erhalten hat? stehe ein wenig auf dem Schlauch.


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