Vermögensnachteil 5 - Schutz des rechtswidrigen Besitzes
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
O verabredet mit zwei Freunden von ihm einen Raub, wobei jeder einen Teil der Beute erhalten soll. Nachdem O sich seinen Teil der Beute genommen hat, nötigen ihn seine beiden Freunde durch die Androhung von Schlägen zur Rückgabe seines Anteils.
Einordnung des Falls
Vermögensnachteil 5 - Schutz des rechtswidrigen Besitzes
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es liegt ein Vermögensschaden bei O vor (§ 253 StGB).
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Genau, so ist das!