Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
Sicherungserpressung 4
Sicherungserpressung 4
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte an einer Selbstbedienungstankstelle tanken. Der Tankvorgang wird durch den Eigentümer O freigegeben. T hatte von vornherein geplant nicht zu zahlen. Als O dies bemerkt stellt er sich in den Weg des Fahrzeugs. T gibt Gas, woraufhin O den Weg freigibt, um nicht überfahren zu werden.
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Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Durch die Nötigung ist nach der Rechtsprechung ein Vermögensschaden eingetreten (§ 253 StGB).
Nein, das trifft nicht zu!
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