Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
Sicherungserpressung 4
Sicherungserpressung 4
29. März 2025
2 Kommentare
4,8 ★ (1.757 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T möchte an einer Selbstbedienungstankstelle tanken. Der Tankvorgang wird durch den Eigentümer O freigegeben. T hatte von vornherein geplant nicht zu zahlen. Als O dies bemerkt stellt er sich in den Weg des Fahrzeugs. T gibt Gas, woraufhin O den Weg freigibt, um nicht überfahren zu werden.
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Einordnung des Falls
Sicherungserpressung 4
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Durch die Nötigung ist nach der Rechtsprechung ein Vermögensschaden eingetreten (§ 253 StGB).
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

FW
3.2.2025, 13:18:46
Hi, könnt ihr hier den Vermögens
schadenetwas genauer erläutern? Ich finde man kann hier unterschiedliche Ansichten fahren, da der Begriff Vermögen ja ziemlich abstrakt ist. Also liegt der
Schadenin dem Verlust des Eigentums am Benzin durch das Tanken oder aber erst in dem ZP, wo er ohne Identifizierung wegfährt und daher der Anspruch auf Bezahlung praktisch kaum durchsetzbar ist?

Tim Gottschalk
5.3.2025, 18:03:48
Hallo @[FW](139488), es handelt sich um einen
Eingehungsbetrug, sodass der
Schadenmit Beginn des Tankens (denn darin liegt der Vertragsschluss) eingetreten ist, zumindest in Form einer
schadensgleichen Vermögensgefährdung. Liebe Grüße, Tim - für das Jurafuchs-Team