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Gefährliche Weintraube – Verkehrssicherungspflicht und Beweislast im Laden

einfach
schwer
21. Juni 2026
47 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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Kundin K sucht im Geschäft der Möbeloase GmbH (M) eine neue Couch. Dabei rutscht sie auf einer am Boden liegenden Weintraube aus, die ein Kunde verloren hat. K bricht sich die Hüfte. Es ist unklar, wann der entsprechende Teil des Geschäftes zuletzt gereinigt wurde. K verlangt Schmerzensgeld.

Einordnung

Der vorliegende Fall ähnelt der berühmten Salatblattentscheidung des BGH. Grund des Sturzes der Klägerin ist dieses Mal zwar kein Salatblatt, sondern eine Weintraube. Auch dieser Fall beschäftigt sich aber mit Verkehrssicherungspflichten in Geschäftsräumen. Da Teile des Sachverhalts unklar blieben, hatte sich der BGH zudem mit der Frage zu beschäftigen, wer denn für die Einhaltung dieser Verkehrspflicht beweisbelastet ist und knüpfte dabei an seine ständige Rechtsprechung an. Der Fall enthält also alle notwendigen Zutaten für eine Examensklausur, gerade für das zweite Staatsexamen!

Examen-Relevanz

Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
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