Examensrelevante Rechtsprechung
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Schuldrecht AT
Aufklärungspflicht des Werkunternehmers
Aufklärungspflicht des Werkunternehmers
9. Mai 2023
27 Kommentare
4,7 ★ (24.467 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Kundin K zeigt Tätowierer T eine Vorlage für ein Feder-Tattoo im Ohr. Ohrmuscheln sind für solch fein gezeichnete Motive gänzlich ungeeignet. Darüber klärt T nicht auf. Ästhetisch weicht das gestochene Tattoo weit von der Vorlage ab, ist aber technisch einwandfrei. K lässt das Tattoo für €1.000 entfernen.
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