Examensrelevante Rechtsprechung
Rechtsprechung Zivilrecht
Schuldrecht AT
Aufklärungspflicht des Werkunternehmers
Aufklärungspflicht des Werkunternehmers
9. Mai 2023
27 Kommentare
4,7 ★ (24.189 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Kundin K zeigt Tätowierer T eine Vorlage für ein Feder-Tattoo im Ohr. Ohrmuscheln sind für solch fein gezeichnete Motive gänzlich ungeeignet. Darüber klärt T nicht auf. Ästhetisch weicht das gestochene Tattoo weit von der Vorlage ab, ist aber technisch einwandfrei. K lässt das Tattoo für €1.000 entfernen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Das Landgericht Osnabrück hatte in einem Fall zu entscheiden, ob ein:e Tätowierer:in darüber aufklären müsste, dass ein fein gezeichnetes Motiv für die Ohrmuschel ungeeignet sei. Eine Kundin (K) forderte Schadensersatz. Neben dem Anspruch steht aus c.i.c. auch ein deliktischer Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 1 BGB zu. Eine Tätowierung stellt tatbestandlich immer eine Körperverletzung dar. K hat zwar eingewilligt, jedoch ist diese Einwilligung aufgrund der mangelhaften Aufklärung nicht wirksam, sodass der Eingriff rechtswidrig. Die Verletzung erfolgte schuldhaft. Mit den Kosten der Entfernung und den erlittenen Schmerzen lagen kausale Schäden vor.
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K begehrt Schadensersatz. Könnte sie gegen T einen Anspruch aus §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB haben?
Ja!
2. Trifft T als Tätowierer dieselbe Aufklärungspflicht wie einen Arzt bei medizinischen Eingriffen?
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Hätte T die K darüber aufklären müssen, dass Ohrmuscheln insbesondere für fein gezeichnete Tattoo-Motive gänzlich ungeeignet sind?
Ja, in der Tat!
4. Kann K im Rahmen des Schadensersatzes die Kosten für die Entfernung des Tattoos verlangen?
Ja!
5. Kann K lediglich Vermögensschäden geltend machen?
Nein, das ist nicht der Fall!
6. Steht K neben dem Anspruch aus c.i.c. auch ein deliktischer Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 1 BGB zu?
Ja, in der Tat!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!