Postbeschlagnahme
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Beschuldigte B ist eines Raubes verdächtig. Die zuständige Ermittlungsrichterin ordnet an, dass die Deutsche Post das in der Postfiliale liegende, an B adressierte Paket auszusondern und an die Ermittlungsbeamten auszuliefern hat.
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Einordnung des Falls
Postbeschlagnahme
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Stellt diese Ermittlungsmaßnahme eine Beschlagnahme nach §§ 94 ff., 98 StPO dar?
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Erfolgte die Postbeschlagnahme rechtmäßig (§§ 99, 100 StPO)?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.