Beweislast 1
30. Juni 2025
10 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K klagt gegen B auf Kaufpreiszahlung (§ 433 Abs. 2 BGB). B sagt, er habe den Kaufpreis bereits bezahlt, was K bestreitet.
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Einordnung des Falls
Beweislast 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Welche Tatsachen eine Partei vorzutragen hat, richtet sich nach der „Darlegungslast“.
Ja!
2. B hat darzulegen, dass er bereits bezahlt hat und Erfüllung (§ 362 Abs. 1 BGB) eingetreten ist.
Genau, so ist das!
3. B muss auch beweisen, dass Erfüllung eingetreten ist.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Doli
5.2.2025, 18:56:53
wieso muss die Erfüllung bewiesen werden? handelt es sich nicht um eine Rechtsfrage (welche zu klären dem Gericht obliegt) und müssten demnach vielmehr die tatsächlichen Voraussetzungen der Erfüllung bewiesen werden?
Dünendiva
21.6.2025, 08:40:27
Ich würde sagen, es kommt auf die Umstände anbund was B zu vertreten hat. Wenn er zB den Kaufpreis zahlt, aber an die falsche Person, reicht das idR nicht aus, damit Erfüllung eintritt. Also müsste er dies gesondert beweisen. Aber du hast schon Recht (so hab ich auch erst gedacht): idR sollte es reichen, dass er beweisen kann, dass er gezahlt hat, weil dadurch idR Erfüllung eintritt. Ich schätze die letzte Frage war nur zur Klarstellung, dass das nicht immer automatisch so sein muss.
Florian
24.6.2025, 22:02:26
@[Doli](158861) ich verstehe es so, dass die tatsächlichen Umstände bewiesen werden müssen. Wenn von dem Erfordernis eines Beweises der Erfüllung gesprochen wird, dann dürfte das gemeint sein. Korrekter ist aber deine Formulierung:) Oder sehe ich das falsch? @[Sebastian Schmitt](263562) @[Tim Gottschalk](287974)