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Sachverhalt
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Grundfall: Verbrauchsgüterkauf
K ist eine Leseratte. Um sein Verlangen nach Büchern erneut zu stillen, geht er zu seinem lokalen Buchladen. Dort verkauft ihm die Ladeninhaberin V ein gebrauchtes Buch für €11.

Keine Geltung der Verbrauchsgüterkaufsvorschriften für gebrauchte Sachen bei öffentlich zugänglicher Versteigerung, § 474 Abs. 2 BGB
Bei einer öffentlich zugänglichen Versteigerung (§ 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB) werden gebrauchte Möbel versteigert. In der Hoffnung auf ein Schnäppchen für ihre neue Wohnung, bietet K mit. Tatsächlich erteilt der Auktionator K den Zuschlag und sie kann eine antike Kommode ergattern.