Zivilrecht > Kaufrecht
Identität des Sachmangels bei § 445a
Vespahändler V kauft beim Hersteller H eine rote Vespa. Anschließend verkauft V diese an Richterin R. Im Kaufvertrag halten V und R fest, dass die Vespa mindestens 125km/h fahren kann. In Wahrheit schaffen Vespas maximal 100km/h. Als R dies bemerkt, erklärt R den Rücktritt.