Vorführung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Kind K wird immer noch vermisst. Nachbarin N erscheint auf die Vorladung der Polizei nicht.
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Einordnung des Falls
Vorführung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Vorladung kann zwangsweise durchgesetzt werden.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Vorführung (§ 17 Abs. 3 PAG TH, § 50 Abs. 3 SOG MV, § 28 Abs. 3 PolG BW) ist ohne richterliche Anordnung zulässig?
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Vanilla Latte
24.2.2024, 05:35:44
Also wie würde ich eine Vorführung prüfen? Quasi als Vollstreckung der Vorladung ganz normal nach den Vollstreckungsregeln eines unmittelbaren Zwangs, jedoch müsste ich in der materiellen RM auch die zusätzlichen Voraussetzungen der Vorführung in 10 III PolG Nrw prüfen?
as.mzkw
7.11.2024, 10:40:02
Die Frage sollte ggf. um das Wort „grundsätzlich“ ergänz werden. Denn jedenfalls in NRW ist gem. § 10 III 2 Hs. 2 PolG NRW bei
Gefahr im Verzugkeine richterliche Anordnung erforderlich.