Öffentliches Recht
Polizei- und Ordnungsrecht
Polizeiliche Standardmaßnahmen
Durchsetzungsinstrumente Identitätsfeststellung
Durchsetzungsinstrumente Identitätsfeststellung
2. April 2025
8 Kommentare
4,8 ★ (4.774 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Der als Eisbär verkleidete E läuft am Rosenmontag orientierungslos durch die Stadt. Polizistin P hält E an und fragt ihn, wie er heißt und wo er wohnt. E antwortet, er sei Eisbär Knut und wohne im Berliner Zoo. P verlangt die Ausweispapiere von E heraus.
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Einordnung des Falls
Durchsetzungsinstrumente Identitätsfeststellung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Polizeigesetze der Länder beinhalten zusätzlich Ermächtigungsgrundlagen zur Durchsetzung der Identitätsfeststellung.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Polizei darf die erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung Identitätsfeststellung treffen.
Ja!
3. Es liegen drei unterschiedliche Maßnahmen von P gegenüber E vor.
Genau, so ist das!
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