Öffentliches Recht
Polizei- und Ordnungsrecht
Polizeiliche Standardmaßnahmen
Durchsetzungsinstrumente Identitätsfeststellung
Durchsetzungsinstrumente Identitätsfeststellung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der als Eisbär verkleidete E läuft am Rosenmontag orientierungslos durch die Stadt. Polizistin P hält E an und fragt, wie er heißt und wo er wohnt. E antwortet, er sei Eisbär Knut und wohne im Berliner Zoo. P verlangt die Ausweispapiere von E heraus.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Durchsetzungsinstrumente Identitätsfeststellung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Polizeigesetze der Länder beinhaltet zusätzlich Ermächtigungsgrundlagen zur Durchsetzung der Identitätsfeststellung.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Polizei darf die erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung Identitätsfeststellung treffen.
Ja!
3. Es liegen drei unterschiedliche Maßnahmen von P gegenüber E vor.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Vincent
8.11.2023, 14:43:46
Hier befindet sich ein grammatikalischer Fehler in einer der fragen
JCF
10.12.2023, 21:54:07
Es sind sogar mehrere Fehler: Es müsste "Die Polizeigesetze der Länder beinhalten" statt "Die Polizeigesetze der Länder beinhaltet" und an anderer Stelle "zur Durchsetzung der Identitätsfeststellung" statt "zur Durchsetzung Identitätsfeststellung" heißen. 🤓
Vanilla Latte
13.2.2024, 02:59:18
1.Maßmahme: Identitätsfeststellung, VA 2.: Anhalten? Stütze ich das auf die Generalklausel? Ist das ein VA? 3. Aufforderung zum Zeigen der Papiere: wieder Identitätsfeststellung? VA?
CR7
2.4.2024, 18:01:36
Das Anhalten stellt einen
Realaktund die Identitätsfeststellung stellt einen
Verwaltungsaktdar. Die Identitätsfeststellung kann aber auch als
Realakteingestuft werden (str.)
Geldhatmanzuhaben
6.7.2024, 15:31:25
Geht man mit der Rspr. kann in einen
Realaktzugleich ein (konkludenter) DuldungsVA hineingelesen werden, mit der Anordnung die Maßnahme zu dulden.