Mengenmäßige Einfuhrbeschränkung
10. Juli 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Italien sieht vor, dass Käufer einer italienischen Reissorte Abgaben entrichten, welche in die Förderung der Forschung im Bereich der gemeinsamen Marktorganisation für Reis fließen. Der Italiener K, der auch in die Gemeinschaft exportiert, fordert die bereits gezahlte Abgabe unter Berufung auf die Warenverkehrsfreiheit zurück.
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Einordnung des Falls
Mengenmäßige Einfuhrbeschränkung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Anwendungsbereich der Warenverkehrsfreiheit nach Art. 34 ff. AEUV ist in gegenständlicher Hinsicht eröffnet.
Genau, so ist das!
2. Der Anwendungsbereich ist auch in räumlicher Hinsicht eröffnet.
Ja, in der Tat!
3. Die Abgabepflicht stellt eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung der Warenverkehrsfreiheit dar.
Nein!
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