Recht am eigenen Wort 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Boulevardblatt B möchte Prinzessin P interviewen. P sagt ab. Daraufhin erfindet B ein Interview mit Prinzessin P und druckt es auf der Titelseite ab.
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Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. P ist vor Veröffentlichungen zu ihrer Persönlichkeit durch B über Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützt.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Veröffentlichung des erfundenen Interviews beeinträchtigt P in ihrem Recht am eigenen Wort.
Ja, in der Tat!
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