Zivilrechtliche Nebengebiete
Arbeitsrecht
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Kündigung trotz fehlender Abmahnung wirksam
Kündigung trotz fehlender Abmahnung wirksam
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Pilot P möchte Urlaub haben. Fluggesellschaft F lehnt seinen Antrag ab. F weist darauf hin, dass zur Sommerzeit hoher Reiseverkehr bestehe und es bereits Personalmangel geben. Zudem macht F klar, dass im Fall unberechtigten Urlaubsantritts arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen. Dennoch fährt P in Urlaub. F kündigt P.
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Einordnung des Falls
Kündigung trotz fehlender Abmahnung wirksam
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Arbeitgeber muss bei verhaltensbedingten Beendigungskündigungen grundsätzlich zunächst abmahnen.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Eine Abmahnung ist auch dann erforderlich, wenn der Arbeitnehmer zu erkennen gegeben hat, dass er nicht willens und nicht in der Lage ist, sich vertragsgerecht zu verhalten.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Eine Abmahnung ist auch bei schweren Pflichtverletzungen stets erforderlich.
Nein!
4. Die Kündigung des P ist aufgrund der fehlenden Abmahnung unwirksam.
Nein, das ist nicht der Fall!
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