Verstoß gegen betriebliches Alkoholverbot

17. August 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Feuerwehrmann F trinkt gerne Bier und genehmigt sich auch während der Arbeitszeiten ab und zu ein Bier. Dadurch verstößt er allerdings gegen das betriebliche Alkoholverbot. Als Chef C davon erfährt, mahnt er F mehrfach ab und kündigt ihm schließlich ordentlich. Das KSchG ist anwendbar.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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