Zivilrechtliche Nebengebiete
Arbeitsrecht
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Verstoß gegen betriebliches Alkoholverbot
Verstoß gegen betriebliches Alkoholverbot
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Feuerwehrmann F trinkt gerne Bier und genehmigt sich auch während der Arbeitszeiten ab und zu ein Bier. Dadurch verstößt er allerdings gegen das betriebliche Alkoholverbot. Als Chef C davon erfährt, mahnt er F mehrfach ab und kündigt ihm schließlich ordentlich. Das KSchG ist anwendbar.
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Einordnung des Falls
Verstoß gegen betriebliches Alkoholverbot
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Kündigung ist wirksam, wenn sie durch personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Gründe sozial gerechtfertigt ist (§ 1 Abs. 2 KSchG).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Infolge des Verstoßes gegen das betriebliche Alkoholverbot liegt ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund vor.
Ja, in der Tat!
3. Bedarf es vor der Kündigung einer Abmahnung?
Ja!
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