§ 15 Abs. 2 S. 1 GewO

27. Oktober 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Versicherungsvertreterin V betreibt ihr Unternehmen ohne die nach § 34d Abs. 1 S. 1 GewO erforderliche Erlaubnis zu haben. Behördenmitarbeiter B ist der Meinung, dass es in der Stadt sowieso schon zu viele Versicherungsvertreter gibt und untersagt V deswegen ihr Gewerbe.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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