§ 48 Abs. 1 VwVfG
31. August 2025
6 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Behörde B erlässt einen Gebührenbescheid gegenüber L über 100 Euro. Als der Bescheid bereits bestandskräftig ist, weigert sich L, die 100 Euro zu zahlen, weil die gesetzlich vorgesehene Gebühr nur 50 Euro beträgt. L meint, B müsse den Bescheid zurücknehmen.
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