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Verfahren bei Zustimmungsgesetz (Art. 77 Abs. 2, Abs. 2a GG)
Sachverhalt
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Uneinheitliche Stimmabgabe im Bundesrat (Art. 52 Abs. 3 S. 1 GG)
Das „Maximale-Überwachungs-Gesetz“ steht im Bundesrat zur Abstimmung. Die entsprechende Gesetzgebungskompetenz des Bundes ergibt sich aus Art. 73 Abs. 1 Nr. 9a GG. Der Bundesrat ist zutiefst gespalten. Als das Land L als letztes über sein Abstimmungsverhalten befragt wird, liegen 33 Ja- und 33-Nein-Stimmen vor. Bei der Abstimmung stimmen die Ministerpräsidentin und ein weiterer Minister mit Ja. Die ebenfalls anwesende Ministerin des Landes L stimmt allerdings mit Nein.
Überstimmung des Bundesrates bei Einspruchsgesetzen (Art. 77 Abs. 4 GG)
Der Bundestag beschließt das „Gute-Pflege-Gesetz“ auf Grundlage von Art. 74 Abs. 1 Nr. 19a GG. Der Bundesrat beruft den Vermittlungsausschuss ein. Im Vermittlungsverfahren wird das Gesetz geringfügig geändert und vom Bundestag in dieser Fassung mehrheitlich beschlossen.