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Gesetzgebungsverfahren: 24 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 24 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Gesetzgebungsverfahren für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

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Examensrelevante Rechtsprechung › Rechtsprechung Öffentliches Recht

Anforderungen an das Gesetzgebungsverfahren beim Gebäudeenergiegesetz

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Öffentliches Recht › Staatsorganisations-Recht

Gesetzesinitiative durch den Bundesrat (Art. 76 Abs. 1 Var. 3, Abs. 3 S. 1 GG)

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Öffentliches Recht › Staatsorganisations-Recht

Kompetenzgrenzen des Vermittlungsausschusses im Gesetzgebungsverfahren

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Öffentliches Recht › Staatsorganisations-Recht

Überstimmung des Bundesrates bei Einspruchsgesetzen (Art. 77 Abs. 4 GG)

Der Bundestag beschließt das „Gute-Pflege-Gesetz“ auf Grundlage von Art. 74 Abs. 1 Nr. 19a GG. Der Bundesrat beruft den Vermittlungsausschuss ein. Im Vermittlungsverfahren wird das Gesetz geringfügig geändert und vom Bundestag in dieser Fassung mehrheitlich beschlossen.

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Öffentliches Recht › Staatsorganisations-Recht

Untergrenze der Beschlussfähigkeit (§ 45 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 GO-BT)

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Öffentliches Recht › Staatsorganisations-Recht

Beschlussmehrheit im Bundestag bei Ablehnung einer Gesetzesvorlage

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Öffentliches Recht › Staatsorganisations-Recht

Gesetze bei Verstoß gegen Geschäftsordnungsrecht – Verfassungsrechtliche Folgen

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Öffentliches Recht › Staatsorganisations-Recht

Anzahl der Lesungen im Bundestag: Anwendung auf das „Maximale-Überwachungs-Gesetz II“

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Öffentliches Recht › Staatsorganisations-Recht

Gesetzesinitiative der Bundesregierung – Formelle Anforderungen bei zeitgleicher Zuleitung

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Öffentliches Recht › Staatsorganisations-Recht

Ablauf des Abschlussverfahrens (Art. 82 Abs. 1 S. 1, Art. 58 S. 1 GG)

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Öffentliches Recht › Staatsorganisations-Recht

Uneinheitliche Stimmabgabe im Bundesrat (Art. 52 Abs. 3 S. 1 GG)

Das „Maximale-Überwachungs-Gesetz“ steht im Bundesrat zur Abstimmung. Die entsprechende Gesetzgebungskompetenz des Bundes ergibt sich aus Art. 73 Abs. 1 Nr. 9a GG. Der Bundesrat ist zutiefst gespalten. Als das Land L als letztes über sein Abstimmungsverhalten befragt wird, liegen 33 Ja- und 33-Nein-Stimmen vor. Bei der Abstimmung stimmen die Ministerpräsidentin und ein weiterer Minister mit Ja. Die ebenfalls anwesende Ministerin des Landes L stimmt allerdings mit Nein.

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Öffentliches Recht › Staatsorganisations-Recht

Verfahren bei Zustimmungsgesetz (Art. 77 Abs. 2, Abs. 2a GG)

Vielen Ländern ist es äußerst unangenehm, dass die Verkaufszahlen des Sexy-Polizei-Kalenders („Verhaftet wegen sächsy“) von Polizisten der Polizei Sachsen durch die Decke gehen. Sie wollen allen Landesbeamten verbieten, sich für derartige Publikationen „herzugeben“. Dieses Vorhaben wird als Änderung des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) auf Grundlage von Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG vom Bundesrat eingebracht (Art. 76 Abs. 1 Var. 3 GG) Bundestag beschlossen (Art. 77 Abs. 1 S. 1 GG). Bei der Abstimmung im Bundesrat werden 29 Stimmen für das Gesetz abgegeben und 26 dagegen.

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Verfahren bei Einspruchsgesetz (Art. 77 Abs. 2, Abs. 3-4 GG)

Der Bundestag will den Beamten des Bundes sämtliche Tätowierungen verbieten. Zu diesem Zweck wird eine Änderung des Bundesbeamtengesetzes (BBG) auf Grundlage von Art. 73 Abs. 1 Nr. 8 GG beschlossen (Art. 77 Abs. 1 S. 1 GG). Am Tag nach dem Gesetzesbeschluss des Bundestages legt der Bundesrat mit 50 Stimmen Einspruch gegen das Gesetz ein.

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Öffentliches Recht › Staatsorganisations-Recht

Beschlussmehrheit im Bundestag bei verfassungsändernden Gesetzen

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Öffentliches Recht › Staatsorganisations-Recht

Beschlussmehrheit im Bundestag bei Enthaltungen

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Öffentliches Recht › Staatsorganisations-Recht

Beschlussfähigkeit bei widerleglicher Vermutung (§ 45 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 GO-BT)

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Öffentliches Recht › Staatsorganisations-Recht

Beschlussfähigkeit bei fehlender Fiktion (§ 45 Abs. 1 GO-BT)

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Öffentliches Recht › Staatsorganisations-Recht

Anzahl der Lesungen im Bundestag: Anwendung auf das „Maximale-Überwachungs-Gesetz“

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Öffentliches Recht › Staatsorganisations-Recht

Verkappte Regierungsvorlage (Art. 76 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 GG)

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Öffentliches Recht › Staatsorganisations-Recht

Gesetzesinitiative der Bundesregierung ohne Zuleitung an den Bundesrat (Art. 76 Abs. 2 S. 1 GG)

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Öffentliches Recht › Staatsorganisations-Recht

Gesetzesinitiative durch einzelne Abgeordnete mit Bundestagsbeschluss (Art. 76 Abs. 1 Var. 2 GG)

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Öffentliches Recht › Staatsorganisations-Recht

Gesetzesinitiative einzelner Abgeordneter ohne Bundestagsbeschluss (Art. 76 Abs. 1 Var. 2 GG)

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Gesetzesinitiative aus der Mitte des Bundestages – Fraktion (Art. 76 Abs. 1 Var. 2 GG)

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Öffentliches Recht › Staatsorganisations-Recht

Gesetzgebungsverfahren im Grundgesetz (Einführung)