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Gesetzgebungsverfahren: 24 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 24 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Gesetzgebungsverfahren für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

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Examensrelevante Rechtsprechung › Rechtsprechung Öffentliches Recht

Anforderungen an das Gesetzgebungsverfahren beim Gebäudeenergiegesetz

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Öffentliches Recht › Staatsorganisations-Recht

Gesetzesinitiative durch den Bundesrat (Art. 76 Abs. 1 Var. 3, Abs. 3 S. 1 GG)

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Öffentliches Recht › Staatsorganisations-Recht

Kompetenzgrenzen des Vermittlungsausschusses im Gesetzgebungsverfahren

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Öffentliches Recht › Staatsorganisations-Recht

Überstimmung des Bundesrates bei Einspruchsgesetzen (Art. 77 Abs. 4 GG)

Der Bundestag beschließt das „Gute-Pflege-Gesetz“ auf Grundlage von Art. 74 Abs. 1 Nr. 19a GG. Der Bundesrat beruft den Vermittlungsausschuss ein. Im Vermittlungsverfahren wird das Gesetz geringfügig geändert und vom Bundestag in dieser Fassung mehrheitlich beschlossen.

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Öffentliches Recht › Staatsorganisations-Recht

Untergrenze der Beschlussfähigkeit (§ 45 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 GO-BT)

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Öffentliches Recht › Staatsorganisations-Recht

Beschlussmehrheit im Bundestag bei Ablehnung einer Gesetzesvorlage

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Öffentliches Recht › Staatsorganisations-Recht

Gesetze bei Verstoß gegen Geschäftsordnungsrecht – Verfassungsrechtliche Folgen

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Öffentliches Recht › Staatsorganisations-Recht

Anzahl der Lesungen im Bundestag: Anwendung auf das „Maximale-Überwachungs-Gesetz II“

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Öffentliches Recht › Staatsorganisations-Recht

Gesetzesinitiative der Bundesregierung – Formelle Anforderungen bei zeitgleicher Zuleitung

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Öffentliches Recht › Staatsorganisations-Recht

Ablauf des Abschlussverfahrens (Art. 82 Abs. 1 S. 1, Art. 58 S. 1 GG)

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Öffentliches Recht › Staatsorganisations-Recht

Uneinheitliche Stimmabgabe im Bundesrat (Art. 52 Abs. 3 S. 1 GG)

Das „Maximale-Überwachungs-Gesetz“ steht im Bundesrat zur Abstimmung. Die entsprechende Gesetzgebungskompetenz des Bundes ergibt sich aus Art. 73 Abs. 1 Nr. 9a GG. Der Bundesrat ist zutiefst gespalten. Als das Land L als letztes über sein Abstimmungsverhalten befragt wird, liegen 33 Ja- und 33-Nein-Stimmen vor. Bei der Abstimmung stimmen die Ministerpräsidentin und ein weiterer Minister mit Ja. Die ebenfalls anwesende Ministerin des Landes L stimmt allerdings mit Nein.

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Öffentliches Recht › Staatsorganisations-Recht

Verfahren bei Zustimmungsgesetz (Art. 77 Abs. 2, Abs. 2a GG)

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Öffentliches Recht › Staatsorganisations-Recht

Verfahren bei Einspruchsgesetz (Art. 77 Abs. 2, Abs. 3-4 GG)

Der Bundestag will den Beamten des Bundes sämtliche Tätowierungen verbieten. Zu diesem Zweck wird eine Änderung des Bundesbeamtengesetzes (BBG) auf Grundlage von Art. 73 Abs. 1 Nr. 8 GG beschlossen (Art. 77 Abs. 1 S. 1 GG). Am Tag nach dem Gesetzesbeschluss des Bundestages legt der Bundesrat mit 50 Stimmen Einspruch gegen das Gesetz ein.

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Öffentliches Recht › Staatsorganisations-Recht

Beschlussmehrheit im Bundestag bei verfassungsändernden Gesetzen

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Öffentliches Recht › Staatsorganisations-Recht

Beschlussmehrheit im Bundestag bei Enthaltungen

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Öffentliches Recht › Staatsorganisations-Recht

Beschlussfähigkeit bei widerleglicher Vermutung (§ 45 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 GO-BT)

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Öffentliches Recht › Staatsorganisations-Recht

Beschlussfähigkeit bei fehlender Fiktion (§ 45 Abs. 1 GO-BT)

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Öffentliches Recht › Staatsorganisations-Recht

Anzahl der Lesungen im Bundestag: Anwendung auf das „Maximale-Überwachungs-Gesetz“

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Öffentliches Recht › Staatsorganisations-Recht

Verkappte Regierungsvorlage (Art. 76 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 GG)

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Öffentliches Recht › Staatsorganisations-Recht

Gesetzesinitiative der Bundesregierung ohne Zuleitung an den Bundesrat (Art. 76 Abs. 2 S. 1 GG)

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Öffentliches Recht › Staatsorganisations-Recht

Gesetzesinitiative durch einzelne Abgeordnete mit Bundestagsbeschluss (Art. 76 Abs. 1 Var. 2 GG)

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Öffentliches Recht › Staatsorganisations-Recht

Gesetzesinitiative einzelner Abgeordneter ohne Bundestagsbeschluss (Art. 76 Abs. 1 Var. 2 GG)

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Öffentliches Recht › Staatsorganisations-Recht

Gesetzesinitiative aus der Mitte des Bundestages – Fraktion (Art. 76 Abs. 1 Var. 2 GG)

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Öffentliches Recht › Staatsorganisations-Recht

Gesetzgebungsverfahren im Grundgesetz (Einführung)