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Uneinheitliche Stimmabgabe im Bundesrat (Art. 52 Abs. 3 S. 1 GG)
Das „Maximale-Überwachungs-Gesetz“ steht im Bundesrat zur Abstimmung. Die entsprechende Gesetzgebungskompetenz des Bundes ergibt sich aus Art. 73 Abs. 1 Nr. 9a GG. Der Bundesrat ist zutiefst gespalten. Als das Land L als letztes über sein Abstimmungsverhalten befragt wird, liegen 33 Ja- und 33-Nein-Stimmen vor. Bei der Abstimmung stimmen die Ministerpräsidentin und ein weiterer Minister mit Ja. Die ebenfalls anwesende Ministerin des Landes L stimmt allerdings mit Nein.
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Verkappte Regierungsvorlage (Art. 76 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 GG)
Die Bundesregierung will als nächstes die Erbschaftssteuer abschaffen. Da sie einen öffentlichen Aufschrei befürchtet, will sie das Gesetzgebungsverfahren möglichst schnell hinter sich bringen. Daher schreibt die Bundesregierung eine „Formulierungshilfe“ für eine Gesetzesvorlage. Auf Grundlage dieser Formulierungshilfe bringt die F-Fraktion, welche die Regierung stützt, eine Gesetzesvorlage beim Bundestag ein.