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Uneinheitliche Stimmabgabe im Bundesrat (Art. 52 Abs. 3 S. 1 GG)
Sachverhalt
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Gesetzgebungsverfahren: Grenzen der Kompetenzen des Vermittlungsausschusses
Der Bundestag beschließt das „Schlanker-Staat-Gesetz“ (Art. 77 Abs. 1 S. 1 GG). Damit will er die Ausgaben des Bundes deutlich senken. Der Bundesrat ruft daraufhin den Vermittlungsausschuss ein, weil ihm die Kürzungen nicht weit genug gehen. Der Vermittlungsausschuss verständigt sich darauf, das Kindergeld zu streichen. Der Bundestag ist total überrascht über diesen völlig neuen Änderungsvorschlag.