Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Gesetzgebungsverfahren
Uneinheitliche Stimmabgabe im Bundesrat (Art. 52 Abs. 3 S. 1 GG)
Uneinheitliche Stimmabgabe im Bundesrat (Art. 52 Abs. 3 S. 1 GG)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Das „Maximale-Überwachungs-Gesetz“ steht im Bundesrat zur Abstimmung. Die entsprechende Gesetzgebungskompetenz des Bundes ergibt sich aus Art. 73 Abs. 1 Nr. 9a GG. Der Bundesrat ist zutiefst gespalten. Als das Land L als letztes über sein Abstimmungsverhalten befragt wird, liegen 33 Ja- und 33-Nein-Stimmen vor. Bei der Abstimmung stimmen die Ministerpräsidentin und ein weiterer Minister mit Ja. Die ebenfalls anwesende Ministerin des Landes L stimmt allerdings mit Nein.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Uneinheitliche Stimmabgabe im Bundesrat (Art. 52 Abs. 3 S. 1 GG)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das „Maximale-Überwachungs-Gesetz“ ist ein Einspruchsgesetz.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Bundesrat hätte vor der Abstimmung über das „Maximale-Überwachungs-Gesetz“ den Vermittlungsausschuss einberufen und den Abschluss des Vermittlungsverfahrens abwarten müssen.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Der Bundesrat ist beschlussfähig.
Ja!
4. Die Stimmen des Landes L müssen als Ja-Stimmen gewertet werden.
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Der Bundesrat hat dem „Maximale-Überwachungs-Gesetz“ mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!