Öffentliches Recht

Staatsorganisations-Recht

Gesetzgebungsverfahren

Überstimmung des Bundesrates bei Einspruchsgesetzen (Art. 77 Abs. 4 GG)

Überstimmung des Bundesrates bei Einspruchsgesetzen (Art. 77 Abs. 4 GG)

21. August 2025

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Der Bundestag beschließt das „Gute-Pflege-Gesetz“ auf Grundlage von Art. 74 Abs. 1 Nr. 19a GG. Der Bundesrat beruft den Vermittlungsausschuss ein. Im Vermittlungsverfahren wird das Gesetz geringfügig geändert und vom Bundestag in dieser Fassung mehrheitlich beschlossen.

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